Wieso kann einem die Fahrtkostebeihilfe abgeleht werden ,wenn man schon mal bei dem Arbeitgeber bekommen hat, und noch mal bei dem gleichen Arbeitgeber als Aushilfe arbeitet?Ich arbeite bei diesem Arbeitgeber nur aushilfsweise über Ostern oder nur von Oktober bis Januar.
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Wieso kann einem die Fahrtkostebeihilfe abgeleht werden ,wenn man schon mal bei dem Arbeitgeber bekommen hat, und noch mal bei dem gleichen Arbeitgeber als Aushilfe arbeitet?
Die Frage etwas konkreter stellen! Arbeitest Du noch oder bist Du entlassen usw..
city63 -
Nein ich arbeite nicht mehr, das ist jedes Jahr nur ein Aushilfsarbeitsvertrag über die Weihnachtszeit.
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