Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

  • Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden – für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen. Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen. Nach dem Urteil durfte der Gesetzgeber zur Sicherung eines „menschenwürdigen Existenzminimums“ feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht korrekt gewesen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent, unter 14 Jahren 70 Prozent, darüber 80 Prozent.


    " Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird."


    Was muss man denn darunter verstehen?

  • Hallo,


    um das genauer zu fassen muss man zunächst mal ds 78 Seiten starke Urteil in ruhe durcharbeiten. So aus der mündlichen Urteilsbegründung ist das kaum zu sagen...


    Die Äußerung zielt darauf ab, dass bei der aktuellen Berechnung nicht alle Bedarfe berücksichtig wurden, die zu berücksitigen gewesen wären (z.B. Bildung bei Kindern o.ä.)


    Näheres zum Urteil findest Du unter http://www.sozialleistungen.in…fassungswidrig-berechnet/


    Gruß


    Philipp

  • Frage dazu:
    Ich habe gestern noch ein Widerspruchsschreiben von den Community Kollegen Tacheles eingereicht, indem ja eine Überprüfung und Rückforderung gefordert ist.


    Wie sieht das nun aus, nun nachdem ja festgestellt wurde, das die Sätze verfassungswidrig sind. Wird uns dies zurück erstattet (laut Tacheles bis zu 4 Jahre!)? Und was ist mit denen, die aus ALG2 währenddessen raus sind und wieder einen Job angenommen haben? Kucken die in die Röhre?


    Meine Lebenspartnerin z.B. wartet immer noch auf eine verschlammte Rückzahlung seitens des Jobcenters von 2008l. Auch wurde sie zu unrecht gesperrt von Leistungen. Damals wussten wir natürlich noch nichts von Möglichkeiten der Klage.

  • Das Urteil im Volltext gibt es hier:


    http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html


    Gale Smith : lies mal Punkt 217 aus dem Urteil, dann kannst du dir die Fragen selbst beantworten.


    Meines Erachtens ist das so zu verstehen: Nachzahlungen gibts nicht, trotz Überprüfungsantrag, da die Regierung nicht rückwirkend berechnen muß, was einem H4-er in den Jahren 2005 - 2009 eigentlich rechtmäßig zugestanden hätte.


    Andererseits bedeutet Punkt 134 meines Erachtens das Ende des §31 SGB II (so genannter "Sanktionsparagraph")
    Ist doch auch schon mal was, oder?!

  • Und was soll das bringen eine Überprüfung? Du bekommst eh nicht mehr Geld..


    Die neuen Sätze müssen erst bis zum 31.12.2010 vorgestellt werden. Bis man also mehr Geld bekommt, dauert das noch.


    Oder was erhoffst du dir durch eine Überprüfung`?

  • was ich bis jetzt gehört habe ist ziemlich allgemein und gibt den politikern ziemlich viel spielraum.es wird ja nicht gesagt,das die regelsätze verfassungswiedrig sind,sondern es wird beanstandet,das die berechnungen nicht transparent sind.da werden sich die politiker schon was einfallen lassen,umeine konkrete aufstellung der kosten hinzukriegen.da es um die menschenwürde geht hätte ich mir gewünscht,das die klugen richter mit ihren experten vorgaben gegeben hätten.aber vielleicht soll ja auch bloß die explosive spannung bei den menschen abgeschwächt werdeen.hört sich doch gut an"das gericht hat zugunsten der menschen entschieden".außerdem habe ich bis jetzt noch kein wort über das kindergeld gehört das den hartz-kindern entzogen wird,indem es als einkommen angerechnet wird.hab ich da vielleicht was überhört?.bin ja gespannt.außerdem wird es garantiert wieder im ermessen der ämter liegewn,ob jemand in einer notlage ist und zusatzanträge stellen kann. also abwarten senior

  • Viel ist das Urteil noch nicht. Wenn aber immerhin auf die Möglichkeit besonderen Bedarfs hingewiesen wird, so ist dies ein leichter Fingerzeig, dass die 359 Euro doch nicht alles abdecken. Ich würde mit einem Antrag besonderen Bedarf an Haushaltsgegenständen, etwa Kühlschränken, Waschmaschinen oder bestimmten Kleidungsbedarf geltend machen, der nicht explizit abgedeckt ist durch Hartz IV. Das kann zumindest nicht mehr lapidar abgewiesen werden, sondern muss begründet, und damit klagefähig, abgewiesen werden.

  • Unsere Politiker waren ja auf das Urteil schon vorbereitet, wie die ersten Reaktionen heute gezeigt haben. Man hat noch lange Zeit daran zu feilen. Wie heute zu hören war kann man auf wirkliche Erhöhung der Regelsätze wohl kaum hoffen. Vielmehr läuft es auf Sachleistungen und Gutscheine hinaus. Wie das heute schon abläuft habe ich am eigenen Leib erfahren, als meine Waschmaschine nicht mehr reparabel war. Habe dann 2 Monate als alleinerziehender Vater einer 8-jährigen Tochter mit der Hand gewaschen. Eine wirkliche Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der H IV Empfänger erwarte ich nicht.
    city63


  • Andererseits bedeutet Punkt 134 meines Erachtens das Ende des §31 SGB II (so genannter "Sanktionsparagraph")
    Ist doch auch schon mal was, oder?!


    Sanktionen waren schon von JEHER rechtswidrig, denn man kann nichts sanktionieren, was sowieso schon unter der Mindestgrenze zum Leben liegt.


    Das Problem ist nur, dass das Amt bis dato immer so begründet hat, das ja "Mist gebaut" wurde - zusammen mit wirren Paragraphen. So wurden mir Saktionen angedroht, weil ich mich angeblich nicht beworben habe, die Firma bei der ich mich jedoch beworben hatte meine Bewerbungen ignoriert hat (Einspruch war erfolgreich). Auch wurden mir Sanktionen angedroht, weil ich Gas Abschlagsrechnungen nicht eingereicht hatte, was mir aber erst Ende des Jahres möglich waren.


    Ein guter Freund von mir, wurde sogar um 60% sanktioniert, weil er 5 Minuten später zu seinem Berater (jetzt Filemanager) gegangen ist, obwohl er schon 20 Minuten vor der Tür stand, aber nicht abgeholt wurde. Meine Freundin sogar bei ALG1 und ALG2 für mehrere Monate gesperrt, weil sie gekündigt hat, doch noch bevor ihre Kündigung griff jedoch aus der Firma geworfen wurde (mobbing), die Firmenleitung jedoch behauptet hat "ich habe die Dame nicht gekündigt".


    Wo ist da bitteschön die Rechtsgrundlage seitens des Amtes?!



    Wenn Sanktionen nun rechtswidrig sind (allgemein), habe ich vielleicht endlich Chancen MAE's die eh nichts bringen (außer mehr Geld in den Taschen der Arbeitgeber) ab zu weisen ohne gekürzt zu werden. Erspart das Rennen zu Anwälten und dem Sozialgericht. Aber nein, ich bin ja eine "Schande der Arbeitslosenwelt" als Langzeitarbeitsloser der sich wehren will. :rolleyes:



    Ich würde mit einem Antrag besonderen Bedarf an Haushaltsgegenständen, etwa Kühlschränken, Waschmaschinen oder bestimmten Kleidungsbedarf geltend machen, der nicht explizit abgedeckt ist durch Hartz IV. Das kann zumindest nicht mehr lapidar abgewiesen werden, sondern muss begründet, und damit klagefähig, abgewiesen werden.


    Doch, kann es leider. Es geht bei Möbeln um Erstausstattung bzw. Erneuerung. Dies muss erst durch Prüfer geprüft werden. Und wenn die sagen "ist ja noch alles schick" - Pustekuchen. Die Zeit die Anträge dazu brauchen bis sie bearbeitet werden, ist dabei ein auch nicht zu unterschätzender Faktor


    Was ich aber auf jeden Fall demnächst beantragen werde, sind die Erstattung von "Antragskosten", da das Amt ja immer alles Kopiert haben möchte, am besten gleich mehrmals, weil Unterlagen gerne verloren gehen (gut für den, der Quittungen behält). Von der verlorenen Fähigkeit richtig zu lesen, rede ich gar nicht erst.




    Oder was erhoffst du dir durch eine Überprüfung`?


    Diese Überprüfung war im Zusammenhang mit der Rechtswidrigkeit der ALG-II Sätze, siehe tacheles-sozialhilfe.de .


    Wer würde nicht die Chance mehr nutzen, auf langer Sicht mehr Geld in der Tasche zu haben was einen eigentlich zusteht bzw. zugestanden hat (deswegen Rückläufig)? Oder wird eine falsch berechnete Rente auch einfach ignoriert und der Fakt hingenommen?



    Das es dann wieder schwarze Schaafe gibt, die das ausnutzen (ich sage nur "ich nix sprechen Deutsch, aber will haben Geld!" oder "is mir egal, hauptsache ich hab mein Bier und World of Warcraft", um es überzogen darzustellen), vertehe ich nur zu gut - das ist eben Deutschland. Aber es ist ja nicht so, das ich meinen Teil der "Eingliederungsvereinbarung" nicht eingehalten habe. Ich sage nur "Fördern und Fordern". Gefördert wurde ich nicht, ich wurde immer nur aufgefordert mich an die Regeln zu halten. :mad:


    Naja, noch ist ja das letzte Wort nicht gesprochen. Immerhin ist endlich klar:
    a) Verfassungswidrig
    b) es muss sich was ändern, wobei ja gleich eingeräumt wurde "so schnell nun auch nicht"



    Mein Vorschlag?
    Das Geld das in den Kassen fehlt, den Politikern abzapfen anstelle sie noch reicher werden zu lassen, und damit die Bürger wieder zu "Bürgern" machen. Das wäre meiner Meinung nach endlich mal eine gute Tat vom Staat.

  • Leute macht euch doch keine illusiorischen Hoffnungen! Tacheless kann viel schreiben und (zurück)-fordern solange diesbezüglich keine rechtliche Grundlage besteht, ist das reines Wunschdenken. Haften die im Übrigen für Vorderungen die angeblich rückforderbar sind ? Ich denke nicht!


    Und mit der auslegung des Urteils wäre ich auch mal ganz vorsichtig, denn im grunde kann das auch bedeuten das die schlaue Regierung jetzt alles neu berechnet und letztlich zu dem Schluss kommt das wir so gesehen sogar viel zuviel bekommen, schon mal darüber nachgedacht??? Ausserdem können Änderungen die vorgenommen werden müssen neu gestrickt werden und mit neuerlichen Ungerechtigkeiten verbunden werden - Wie lange hat es denn bis zu diesem Urteil gedauert ??? Sowas nennt man Zeitgewinn!


    Im Moment steht in den Medien nur ein Thema zur Diskussion - die Ungerechtigkeit gegenüber denen die Arbeiten gehen!


    Konnte man doch gestern sehen: Heiner Brehmer fragt und C.Lindner (FDP) antwortet und was die von der Leyen (CDU) von sich gegeben hat könnte bedeuten das es demnächst für vieles Gutscheine gibt, im guten Wissen das diese nicht in vollem Umfang ausgenutzt werden. Oder denkt irgendwer das solche Beispiele wie sie der gute Lindner in der Sendung abgelassen hat: Versoffener Vater der seinem Kind das Ausflugsgeld aus der Schulmappe klaut soviel Verantwortung aufbringt und entsprechende Gutscheine einlöst damit es dem Kind besser geht ??? Das ist doch blauäugig - aber nach den Kommentaren vom Lindner war mir wieder einmal klar warum ich meine 4 -jährige Dienstzeit beim Bund nicht verlängernt habe; das was der in seinem Studium bei der Bundeswehr eingetrichtert bekommen hat wirkt bis heute nach!


    Sein Gegenpart hat es gut erkannt, Lindner und all die anderen "Besser"-Verdiener die FDP - denken, sind Geizköppe und Ich-Denker!


    Jammert in der Sendung über die Ökonomie die man auch mal aus der Sicht der Aufbringer sehen muss die uns alle mit Ihren Leistungen versorgen und das jede Arbeit -selbst Schuheputzen - angenommen werden muss, weil man schließlich ja vom Staat lebt!


    Da haben 2 Jugendliche in Berlin erkannt das man vor dem Bundestag mit dieser Tätigkeit ein paar Euro verdienen kann, ob dieser Verdienst ausreicht um Leistungen in die Rentenkasse, Arbeitslosenversicherung oder Sozialversicherung einzuzahlen steht mal aussen vor und in Hintertupfingen kann man so eine Selbstständigkeit nur mit absoluter Risikofreude angehen. Ausserdem ist der Sinn und Zweck der Reformen nicht der, Menschen in die Selbstständigkeit zu zwingen!


    Und wenn ein Raily von GM Motors die Dreistigkeit besitzt den Politikern zu sagen wieviel Milliarden sie zu zahlen haben damit die paar Arbeitsplätze auf Kosten der Allgemeinheit erhalten bleiben, ist das legitim !?


    Der Drecksack will doch nur in Deutschland den Standort erhalten weil unsere Mitarbeiter bei Opel über die notwendige Kompetenz verfügen solche Projekte wie Elektro-Mobilität nicht mit Mängeln wie Honda oder Toyota in den Markt zu entlassen. - Wieviel Milliarden zahlt GM denn für diese qualifizierten gut ausgebildeten Facharbeiter damit die für so einen Ausbeuter (Heuschrecke ist da noch eine bescheidene Betitelung) Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen?


    Das sind schon 2 tolle Themen am gestrigen Tag gewesen. Jammern wenn die, denen es eh schon schlecht geht ein paar Euro mehr in Aussicht gestellt wird und Jubeln wenn so ein abgezocktes Schwein aus Übersee die europäischen Staaten gegeneinander ausspielt. Nicht nur diesem Raily gehört mal richtig eins verpasst, sondern jedem Politiker der dieses Dreckspack von Unternehmern auch noch eine Plattform bietet um Ihre Ausbeuterischen Praktiken öffentlich zu publizieren!


    Hoffentlich sehen das in den Nachbarländern die verantwortlichen Politiker etwas kritischer wie unsere um Wählerstimmen haschenden Volksver(tre)ä-ter. Die Mitarbeiter können auch ohne GM Elektroautos bauen es gibt einige kleiner Unternehmen die sich um diesen Markt bemühen und die sitzen in diesem Land. Ob GM/Opel aber dann noch einen Fuss in den Deutschen Markt bekommt ist eine andere Sache, vielleicht sollte man das solchen Schmarotzern auch mal erklären.


    Beim Ökonom Lindner habe ich nur eines gesehen, er denkt nur für sein Klientel ohne zu wissen was letztlich hinter deren Forderungen steckt - aber Hauptsache er kommt mit deren Hilfe in den Bundestag und hat mit 6 Kindern ein schönes fettes Einkommen!


    Das er mit der von der Leyen mithalten kann, glaube ich ihm vollends - die denkt auch Amerikanisch und hat es nie nötig gehabt für den Unterhalt der Kinder einen sorgenvollen Gedanken zu verschwenden. Papa war Ministerpräsident und der Mann ist Arzt - diese Dummlaberei geht einem wirklich auf den Sack wenn man sich da hinstellen kann und all sein beschissenes Denken in ruhiger, einschläfernder Art und Weise präsentieren kann, weis ich wie Sie gecoacht wurde.


    Diese Leute sind so realitätsfern und egoistisch - da kann man bisweilen so ein hohles denken nicht einmal bedauern!


    In Punkto Verfassungswidrigkeit kann ich nur bemerken: schön das gewisse Menschen so lange brauchen bis sie soetwas begreifen, und ganz sicher sitzt in einer anderen Ecke schon wieder irgend ein Neider der meint etwas Besseres zu und arbeitet die nächste perverse Verbesserung für die "faulen Drecksäcke" die nur den Staat ausnutzen aus!"

  • Sollte das Geld "runter" berechnet werden, muss der Staat mit noch mehr Klagen als jetzt schon rechnen. Insofern wird sich die Politik das nicht erlauben können.



    Noch ist nichts genaueres entschieden und auch nicht das letzte Wort gesprochen. Immerhin ist es ein großer Schritt, dass das ALG-II als Verfassungswidrig erklärt wurde.

  • ich kann dem letzten beitrag nur voll zustimmen.darüberhinaus frage ich mich warum die gerechten und menschenfreundlichen richter vom höchsten gericht den politikern nicht knallhart vorschreiben wieviel ein erwachsener und ein kind mindestens zum leben brauchen.da brauchen sie solange um so einen unkonkreten müll zu produzieren.da kann man nur lachen.die werden bestimmt auch gut bezahlt.da ka könnte man in die versuchung kommen die unabhängigkeit des gerichtes anzuzweifeln.ich bin jedenfalls schwer enttäuscht über soviel unvermögen. gruß senior

  • nicht die höhe der hartz4-sätze, ob nun für erwachsene oder kinder wurde in frage gestellt, sondern nur die art und weise, wie die sätze berechnet(in dem fall geschätzt) wurden. es ist daher so gut wie ausgeschlossen, dass die hartz4-sätze zum 01.01.2011 steigen werden. Kauder( http://de.wikipedia.org/wiki/Volker_Kauder ) seines zeichens fraktionsvorsitzender der cdu im bundestag, hat ja als erste reaktion auf das urteil ganz unverhohlen damit gedroht, dass die hartz4-sätze auch reduziert werden könnten.

  • Sollte das Geld "runter" berechnet werden, muss der Staat mit noch mehr Klagen als jetzt schon rechnen. Insofern wird sich die Politik das nicht erlauben können.


    Das glaubst du doch selbst nicht.

    Noch ist nichts genaueres entschieden und auch nicht das letzte Wort gesprochen. Immerhin ist es ein großer Schritt, dass das ALG-II als Verfassungswidrig erklärt wurde.


    Er hat dem Beamtenapparat, der dies berechnete, ein gewisses Armutszeugnis ausgestellt.
    Alle werden das Urteil für sich nutzen. Die FDP wird auf das Bürgergeld drängen, d.h. diejenigen die nicht arbeiten können, bekommen noch weniger, die mit dem Nebenjob etwas mehr.

  • Grundsätzlich mal nebenbei bemerkt ist das Urteil ´ne Klatsche für diejenigen, die das Ding auf die Welt gebracht haben, verfassungswidrig, menschenunwürdig. Das nun die Politik krakelt, man könne auch evtl. eine Kürzung in Betracht ziehen, ist dummes Zeug, ein Ablenkungsmanöver, um ja nicht zu gestehen, daß Fehler gemacht wurden. Fünf lange Jahre haben die Kläger gewartet, bis es zur Verhandlung kam und die nächsten fünf Jahre sind vorprogrammiert, man wird wieder irgend was untransparentes präsentieren, weil der Staat überschuldet ist.
    Eine Kürzung kann es nicht geben, denn das Urteil verlangt ein transparentes Berechnungsssystem, nach dem berühmten Warenkorb etwa, nur vor fünf Jahren war in dem Korb weniger drin und wo bleibt die Geldentwertung, die Inflastionsrate.
    Wenn in dem Korb nun neuerdings weniger drin sein soll, dann muß als Begründung aber eine gehörige Portion Satire präsentiert werden, das glaubt doch kein Mensch.
    Die neue Arbeits-Ulla sprach doch schon von Gutscheinen, auch nicht schlecht, dann gibt´s für 20 € einen Einheitsschulranzen.
    Die wußten ganz genau, wie das Urteil ausfällt und das ist für mich ein Offenbarungseid.

  • Nicht übertreiben. Ein Riesenarmutszeugnis lese ich daraus nicht. Irgendeine Kritik an etwas Bestehendem aus dem Ärmel zu ziehen, ist keine große Kunst.
    Das Gericht hat festgestellt, dass der Kinderbedarf nicht einfach mit einer Quote aus dem Erwachsenenbedarf ermittelt werden darf. Toll, aber welcher Maßstab gilt dann? Das Gericht bleibt einen Antwort schuldig. Ist auch nicht seine Aufgabe, Aber das ist die eigentliche Frage!
    Das Gericht hat festgestellt, dass Bildungsaufwendungen für Kinder vergessen wurden. Das ist schon wesentlicher. Aber was mir an diesem Urteil fehlt, ist die Feststellung, dass 359 nie und nimmer ausreichen.

  • Zitat

    dass 359 nie und nimmer ausreichen.


    klar reichen die aus. und das schon mehr als 5 jahre. einfach mal weniger saufen und rauchen und etwas mehr demut und bescheidenheit an den tag legen. geringverdiener haben letztendlich auch nicht mehr als ein hartz4er.

  • Na zum Glück haben wir ja dich. Dann erzähl doch mal, wovon du den Tag bestreitest. Vermutlich Nudeln futtern. und die Birne weicher werden lassen, aber sicher nicht in Demut verfallen. Denn ich rauche und trinke gar nicht.