Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden – für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen. Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen. Nach dem Urteil durfte der Gesetzgeber zur Sicherung eines „menschenwürdigen Existenzminimums“ feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht korrekt gewesen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent, unter 14 Jahren 70 Prozent, darüber 80 Prozent.
" Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird."
Was muss man denn darunter verstehen?