Bei Gesundheitlicher Einschräkung teurer e WHG möglich?

  • Hallo,
    ich bekomme HartzIV, stehe vor einem Umzug, habe immer Wohnungen in sehr ruhige Wohnlage gehabt. Muss allerdings jetzt in eine kleinere wohnung umziehen. Ich bin sehr lärmempfindlich und nervenkrank. Die ganz billigen Wohnungen kommen deshalb für mich nicht in Frage . In ruhigen Wohnlagen liegen die Wohnungen über den HartIV Satz.. Muß ein ärztliches Attest angerechnet werden?
    Oder muß ich die Mehrmiete trotz erwieser Krankheit aus eigener Tasche bezahlen?
    Ansonsten kann man als HartzIV Empfänger auch Mietzuschuss beantragen?
    MfG Conny51

  • Ich denke,dass du trotz allem, was du vorbringst, den H IV-Richtlinien unterliegst und keine "andere", teurere Wohnung, die eben lärmarm etc. ist, bewilligst bekommst. Fraglich ist auch (und das kommt vermutlich darauf an, um "wieviel" es sich handelt, ob du eine mögliche Differenz selbst bezahlen kannst, wie du es nennst: aus "eigener" Tasche (sprich: von deiner H IV-Regelleistung). In den überwiegenden Fällen werden Mehrkosten, auch wenn der H IV-Emfpänger die von der Regelleistung bestreiten möchte, abgelehnt. Hier hilft dir nur ein konkret geführtes persönliches Gespräch mit deinem Sachbearbeiter.