hallo ihr fleissigen helfer
meine frage ist relativ kurz und knapp
im dezember 2007 hatte ich einen ehegattenunterhaltsprozess
meine exfrau wollte viel geld , klage abgewiesen
dabei wurde unteranderem der unterhalt für das 2000 geborene gemeinsame kind mit 245 euro festgelegt . kindergeld bekommt die mutter komplett
für diese 245 euro wurde vom jugendamt ein titel ohne prozentklaussel (fester betrag) bis zum 18. lebensjahr des kindes ausgestellt
mein einkommen hat sich seitdem um zirka 5% verbessert
nun kam die neue düsseldorfer tabelle 2010 raus
muss ich mich jetzt nach der tabelle richten oder ist mein titel für mich bindend ????
danke schon im voraus für hilfreiche antworten