Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass einer mir bekannten Person.
Die ARGE hat einen Umzug befohlen zwecks Verringerung der laufenden Kosten.
Dieser umfasst einen Umzug aus einer fast 80qm Wohung in eine Ein-Personen Wohnung mit ca 45qm Größe.
Diese Wohnung wurde genehmigt.
Nun hat man einen Antrag auf Umzugskostenbeihilfe gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt.
Meine Frage, warum?
Die ARGE befielt einen Umzug, geht aber davon aus dass man als H4-Empfänger noch genug Vermögen hat um den Haushalt einer 3 Zimmerwohung finanziell alleine zu stämmen?
Ich sehe darin keinen Sinn.
Alleine ein Kleiderschrank, das Doppelbett und die massive Holzwohnwand aus dem Wohnzimmer sowie Couch etc. dürften locker zwei bis drei Touren beanspruchen.
Der Umzug wird nicht in einen "etwas größeren" 3,5-Tonner passen (den habe ich damals schon beansprucht obwohl es nur ein Zimmer war), hierzu benötigt man zwingend einen kleinen LKW mit samt Fahrer!
Wer soll die Sachen tragen?
Der Sohn, der 170km entfernt wohnt (Er würde natürlich helfen, aber die Kosten sind auch nicht gering, und aufgrund seiner physischen Probleme ist es nicht möglich schwere Sachen zu heben)?
Vielleicht die weiblichen "Bekannten" die man noch mit um die 50 Jahren hat?
Einen Rückenschaden trägt man sein Leben mit sich herum.
Das kaputte Inventar, sollte zum Beispiel die Vitrine zu Bruch gehen, wird auch nicht bezahlt, was bei einem Umzugsunternehmen versichert wäre.
Ich habe alte Sachen gefunden die besagten, dass die ARGE die Kosten tragen MUSS, wenn diese den Umzug anleiert.
Gibt es hierzu Urteile?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Vielen Dank im Voraus,
Daniel