Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe gleich zwei Fragen.
Ich habe eine Eigentumswohnung, für die ich Zins- und Tilgungsleistungen zahle.
Ist es richtig, dass ich, als zukünftiger Hartz IV- Empfänger, als Wohnkostenzuschuss
nur die Nebenkosten und die Zinsen erhalte, aber die Tilgung herausgerechnet wird?
Bei einer Mietwohnung würde ich einen Wohnkostenzuschuss für Miete und NK
erhalten; von der Miete wird der Vermieter doch aber auch seine Tilgungsleistungen
für die Wohnung bezahlen? Das erscheint mir etwas ungerecht.
Was zählt denn zu den Nebenkosten bei einer Eigentumswohnung?
Sind das sämtliche Kosten, die ich an die Wohnungsverwaltungsgesellschaft zahle?
Betriebs- und Instandhaltungskosten und mtl. Rücklage für spätere Reparaturen/Sanierungen?
Wäre schön, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte...