Eigentumswohnung - Tilgunsgleistungen

  • Hallo,
    ich bin neu hier im Forum und habe gleich zwei Fragen.


    Ich habe eine Eigentumswohnung, für die ich Zins- und Tilgungsleistungen zahle.
    Ist es richtig, dass ich, als zukünftiger Hartz IV- Empfänger, als Wohnkostenzuschuss
    nur die Nebenkosten und die Zinsen erhalte, aber die Tilgung herausgerechnet wird?
    Bei einer Mietwohnung würde ich einen Wohnkostenzuschuss für Miete und NK
    erhalten; von der Miete wird der Vermieter doch aber auch seine Tilgungsleistungen
    für die Wohnung bezahlen? Das erscheint mir etwas ungerecht.


    Was zählt denn zu den Nebenkosten bei einer Eigentumswohnung?
    Sind das sämtliche Kosten, die ich an die Wohnungsverwaltungsgesellschaft zahle?
    Betriebs- und Instandhaltungskosten und mtl. Rücklage für spätere Reparaturen/Sanierungen?


    Wäre schön, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte...

  • Es ist richtig; die Zinszahlungen werden übernommen; Vermögen zu schaffen, unterstützt der Staat bei H IV-Empfängern natürlich nicht. Das kannst du auch kaum vergleichen mit angemieteten Wohnungen, für die Mieten gezahlt werden und die ggf. Tilungsleistungen enthalten. Diese gehen in dem Fall ja nicht auf Kosten der Allgemeinheit auf H IV-Empfänger. Führt auch zu weit, darüber zu diskutieren. Du hast eine Nebenkostenabrechnung für diese Eigentumswohnung; im Normalfall werden diese übernommen. Betriebskosten sind inbegriffen, wie das mit den Instandhaltungskosten ist, weiß ich nicht. Zum Vergleich: Wenn jemand ein Einfamilienhaus besitzt, kann er an sich ja auch keine Rücklage für Instandhaltung abrechnen; daher würde ich eigentlich davon ausgehen, dass das nicht mitzählt. "Wäre ja auch wieder ungerecht?"

  • Danke für Deine schnelle Antwort, lirafe.


    Ich habe mir die Wohnung damals zur Altersvorsorge gekauft, damals habe ich nicht damit gerechnet,
    je arbeitslos zu werden oder irgendwann einmal Hartz IV beantragen zu müssen.
    Ich will kein "Vermögen schaffen", sondern nur die Raten zahlen können.


    Die Höhe der Instandhaltungskosten wurde/wird von der Mehrheit der Wohnungseigentümer
    in einem Mehrfamilienhaus festgesetzt und beschlossen, man kann sich dem als Einzelner nicht entziehen...

  • Wohnung oder Haus als Altersvorsorge, das ist ein Thema für sich, ist doch klar und für jeden Dösbaddel verständlich, daß eine Immobilie eine Altersvorsorge ist, denn nach 25 oder 30 Jahren Jahren ist die Hütte schuldenfrei und damit hat man vorgesorgt. Nur, und das ist der Knaller der Agenda 2010, beim Kauf der Immobilie muß im Vertrag drin stehen "Ich, Herr und Frau Schröder kaufen die Immobilie zur Altersvorsorge"
    Der vorbestrafte ???, wie heißt noch gleich der Erfinder von Hartz IV, war bei der Gedankenfindung offensichtlich im geistigen Tiefschlaf

  • Catweezle
    Kannst du mir/uns außer dem "Link" noch eine konkrete Info geben, weil man - wenn dem Link gefolgt ist -, dort Eingaben tätigen muß, die man nicht unbedingt hat. Was hast du als Info zur von dir genannten "Agenda 2010". Gilt das für die ab jetzt neu abzuschließenden Kaufverträge oder inwieweit rückwirkend. Wäre für genaueren Hinweis dankbar; hier sind anscheinend doch mehr H IV-Empfänger, die Eigentum haben, betroffen, als man glaubte.

  • Der Link führt zu Gerichtsentscheidungen, bei "Text" gibst du ein Stichwort ein, z.B. Nießbrauch, dann erscheinen alle Urteile zu diesem Thema und sind sogar andersfarbig, da braucht man dann nicht alles rauf runter lesen.
    Was ich zum Thema Immobilie sagen wollte ist, eine Immobilie ist nach dem SGB nicht zwingend eine Altersvorsorge, wie z.B. die Vermögen, die mit 250 € Freibetrag gerechnet werden, also die mit vertraglicher Regelung, das es sich um eine Altersorsorge handelt.
    Im Kaufvertrag einer Immobilie würde nie stehen, ich kaufe das Haus zu meiner Altersvorsorge und deshalb gilt eine Immobilie auch nicht zur Altersvorsorge, obwohl man sehr wohl sagen kann, wenn das Haus abbezahlt ist, das ist meine Altersvorsorge, ich wohne im Alter praktisch mietfrei bzw. belastungsfrei und habe somit mehr Geld zum Leben und zum Reisen