Ist neuer Ehemann unterhaltspflichtig für Kinder seiner Frau aus voriger Beziehung?

  • Hallo, wer weiss über folgendes Bescheid:
    Ich frage für eine Bekannte, die kein Internet hat und mich gebeten hat, für sie die Frage einzustellen:


    Sie hat sich von ihrem früheren Partner getrennt, mit dem sie nicht verheiratet war, aber mit dem sie zwei Kinder hat. Die Kinder wurden nach der Trennung dem Vater zugesprochen, der das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat und bei dem sie leben. Die Mutter der Kinder heiratete dann einen anderen Mann. Die Mutter selbst ist Frührentnerin und schwerbehindert. Sie kriegt nur eine minimale Rente. Die Mutter soll Unterhalt für ihre Kinder zahlen. Ihre Rente reicht bei weitem nicht dafür aus, und sonst ist sie auch mittellos.
    Müsste daher ihr jetziger Ehemann für den Unterhalt der Kinder aufkommen, die sie zusammen mit ihrem früheren Partner hat?


    Danke im Voraus

  • Der Vater fordert das bei Gericht, er hat das dort eingeklagt, und der Richter hat entschieden, dass sie monatlich für die Kinder, die beim Vater leben, 400 Euro zahlen muss, und rückwirkend für 1 Jahr auch noch, und für sämtliche Prozesskosten soll sie auch aufkommen. Argumentation: weil die Mutter unterhaltspflichtig sei.

  • Klar ist sie "theoretisch" unterhaltspflichtig, aber "praktisch" ist ja nun mal nichts vorhanden. Der Vater meiner Kinder hat "verdient" und dennoch (weil es nicht für alle Kinder reichte) für seine jugendlichen bzw. inzwischen erwachsenen Kinder, die aber noch in Ausbildung sind, nur 72 Euro monatlich übrig. Bist du sicher, alle Infos zu haben; kann mir das kaum vorstellen. Ansonsten würde mich die Urteilsbegründung interessieren. In dem Fall kann man ihr ja nicht einmal eine erhöhte "Erwerbsobliegenheitsverpflichtung" auferlegen, weil sie krank ist. Hört sich für mich so an, als fehlten Details.

  • Hab gerade mit ihr telefoniert. Der Richter, der das entschieden hat mit den 400 Euro, wusste, dass die Mutter nichts verdient und dass sie schwerbehindert ist. Zu der Zeit, als der Richter das entschieden hat, hat sie noch nicht einmal Frührente erhalten, denn der Antrag mit der Frührente ist jetzt erst durch für 1 Jahr. Außerdem hat die Mutter angegeben, sie hätte einen Sohn aus anderer Beziehung , der ADHS hat, der bei ihr lebt, und aus diesem Grund schon könne sie nicht arbeiten gehen.
    Der Richter hat gemeint, der neue Ehepartner soll die 400 Euro jeden Monat zahlen, er sei unterhaltspflichtig, da die Mutter das nicht selber zahlen kann. Und darum geht es. Die Hauptfrage ist also, muss der neue Ehemann tatsächlich dafür aufkommen, wenn die Mutter das Geld nicht selber hat, die 400 Euro jeden Monat aufzubringen?

  • Klares "nein" würde ich sagen. Wann und was für eine Entscheidung des Richters ist das; e? Oder ist es ein Urteil? Man hat eine Berufungsfrist; di muß in dem Fall unbedingt eingehalten werden; es wäe fatal, das hinzunehmen.

  • Ich habe weitere Infos: Síe und ihr jetziger Ehemann machen überwiegend getrennte Kassen. Er ist nicht bereit, für ihre Kinder aus voriger Beziehung, die bei ihrem Ex leben, Unterhalt zu zahlen. Er muss aber laut Richter. Sie hat ja zuwenig Geld und kann das nicht zahlen. Ist es möglich, dass dann der Gerichtsvollzieher bei ihm pfänden kann, Lohn usw.? Das andere frage ich sie morgen, heute ist zu spät zum telefonieren.

  • Hallo, ich habe meine Bekannte erreicht. Folgendes: Ja, es war ein Beschluss des Richters. Sie hat dagegen schon Beschwerde eingelegt, die läuft. In der letzten Verhandlung war die Rede von Taschengeld, das ihr von ihrem neuen Ehemann zustehe, und das hat der Richter wohl miteingerechnet und ist so zum Schluss gekommen, dass sie jeden Monat 400 Euro zahlen muss. (Da hat sie noch keine Rente erhalten). Der neue Ehemann gibt ihr aber tatsächlich überhaupt kein Taschengeld. Das hat sie dem Richter gesagt, wurde aber ignoriert. Das heiist sie müsste sich mit ihrem neuen Ehemann anlegen, weil er ihr kein Taschengeld gibt
    Sie kriegt vom neuen Ehemann das Essen bezahlt, er übernimmt alle Haushaltskosten und die Miete plus Nebenkosten. Alles übrige, was die Frau an Persönlichem braucht, wie Kleidung, Arztkosten, Krankengymnastikbeiträge, Zuzahlungen für Medikamente, zahlt er nicht. Sie hat ein Erkrankung, die zusätich hohe Kosten verursacht, die Krankenkasse nicht übernimmt. Und Schulden hat sie auch noch einige Tausend Euro abzuzahlen , aber privat bei der Mutter. Sie hat noch drei andere Kinder aus anderer Partnerschaft, zwei leben bei ihr, und das dritte lebt bei einem anderen Ex. Für das eine Kind, das bei ihr lebt, kriegt sie Unterhalt, und für das andere Kind hat sie noch nie Unterhalt bekommen, daher hat sie immer von ihrer Mutter Geld ausgeliehen, um das Kind zu unterhalten. Sie wollte nämlich nicht, das ihr jetztiger Mann für alles aufkommen muss. Da das Geld aber von ihrer Mutter nicht ausreicht, was sie sich ausgeliehen hat die letzten Jahre, hat ihr jetziger Mann trotzdem was beigesteuert bisher für beide Kinder, die bei ihnen leben.
    Ab Februar soll sie Rente kriegen, das ist aber alles noch beim Anwalt, es ist noch nicht durch mit den Rentenzahlungen. (Das habe ich zuerst falslch verstanden, dachte sie kriegt jetzt schon die Rente). Und wenn, dann kriegt sie die Rente erstmal nur für 1 Jahr, ein paar wenige hundert Euro, es steht noch nicht einmal fest, wieviel genau.

  • Aufgrund eigener Erfahrungen und Gerichtsterminen bleibe ich dabei, dass diese Frau, die selbst kein eigenes Einkommen hat, nicht Unterhalt leisten kann für ihr Kinder (leider). Also: Beschwerdeausgang abwarten und bereits im Vorfeld einen Anwalt ihres Vertrauens aufsuchen bzw. einen, der ausschließlich im Familienrecht tätig ist und dort sozusagen "Fachanwalt" ist.

  • Danke. Einen Anwalt hat sie bereits, aber mit dem ist sie recht unglücklich. Wechseln kann sie nicht, da sie kein Geld hat einen anderen Anwalt zu zahlen. Ich glaube nicht, dass sie PKH kriegen wird, denn da zählt bestimmt das Einkommen es Ehepartners mit.

  • Das könnte sein, aber das kann auch anders sein. Der Vater meiner Kinder hat stets PKH bekommen, obwohl er zwischenzeitlich neu verheiratet war und seine neue Ehefrau gut verdiente. Es ist einen Versuch wert, einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu beantragen; wird die Bewilligung dieses Scheines abgelehnt, hat sie auf jeden Fall schon mal eine "Richtung" und nichts investiert bis dahin.

  • Nachdem ich mit meiner Bekannten telefoniert habe, hat sie mir folgnedes berichtet: Zu Anfang hatte sie PKH beantragt und erst bewilligt bekommen. Als sie dann aber den Prozeß verlor, hat man ihr mehrere Tausend Euro Gerichtskosten aufgebrummt trotz PKH, die sie zahlen soll, und sie weiß nicht wie. Man hat ihr gesagt, wenn sie nicht zahlen könne, müsse ihr neuer , jetziger Ehemann zahlen, weil der für sie hafte, obwohl dieser überhaupt nichts mit der Gerichtssache zu tun hat.

  • Ja klar. Sie hat PKH bekommen und muß natürlich (wei es allgemein gültig ist)., wenn sie verliert, "ihre" Kosten tragen, die aufgrund PKH berechnet sind, aber auch die Kosten des Gegners. Das ist normal, und jeder sollte sich daher zwei Mal überlegen, ob er denkt, Recht zu haben oder nicht. Mit dem Ehemann hat das eher nichts zu tun; die Kosten hätte sie auch ohne ihn zu tragen.

  • Danke. Was ist aber, wenn die Frau nichts zahlen kann, wenn sie nichts hat? Was passiert dann? Schicken sie den Gerichtsvollzieher, u.ä.? Oder muss ihr Ehemann das zahlen und kommt zu diesem, wenn sie nicht zahlt, weil sie nichts hat, der Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung bei ihrem Mann usw.?

  • Wenn "sie" Schuldnerin ist und im "Titel" = Urteil, Pfändungsbeschluss genant ist, kann man natürlich nur bei "ihr" pfänden. Man kann ja nichts "irgendwo" bei "irgendwem" pfänden,sondern immer nur von / bei demjenigen, der im Titel (Urteil, Pfändungsbeschluss) genannt ist. Aber darauf würde ich mich nicht "ausruhen". Das ist absurd. Die Schulden und die durch diese Schulden verursachten weiteren (Neben-)Kosten summieren sich doch nur. Also. bitte eine richtige "lösung" suchen und finden. Dies könnte beispielsweise auch eine "Mini-"Ratenzahlung sein.

  • Folgendes hat sie mir berichtet: Sie selbst hat die Gerichtssache gar nicht angefangen, sondern der Gegner. Sie musste bei Gericht unter Androhung von Bußgeld antreten, und am Anfang hat sie es ohne Anwalt gemacht, aber später war es ohne Anwalt nicht mehr machbar. Die Frage ist nun, da sie selbst die Sache gar nicht angefangen hat, sondern der Gegner. Muss sie in dem Fall dennoch zahlen, wenn sie verloren hat, bzw. geht es in so einem Fall auch nicht auf PKH?
    Im Urteil stand noch drin, dass sie PKH kriege, obwohl sie verloren hatte, aber ein paar Monate später kam dann die dicke Rechnung mit monatlicher Ratenzahlung von 100 Euro, und es stand in der Rechnung drin, sie würde nur anteilig PKH kriegen. Dann hat sie Widerspruch eingelegt und mitgeteilt, sie hätte kein Einkommen und hätte PKH bekommen (denn im Urteil selbst stand nicht, dass sie nur anteilig PKH bekäme). Dann kam ein Schreiben des Richters, dass der Ehemann dafür aufkommen könne, weil er ihr gegenüber unterhaltspflichtig sei.

  • Derjenige, der "verloren" hat, zahlt die Anwaltskosten. Das ist an sich die Regel. Wenn im Urteil stand, dass sie PKH bekommt, wird das auch so sein; doch auch mit PKH ist es nun einmal nicht umsonst; gut ist schon einmal, dass Ratenzahlung angeboten wird. Wenn der "Ehemann" dafür aufkommen soll, wie du sagst, dass der Richter dies geschrieben hätte", scheint mir das fraglich, aber gut. Wenn ein Richter das sagt, wird wohl etwas `dran sein. Aber Richter sind eben Richter und nennen meist auch eine Rechtsgrundlage, wenn sie etwas "begründen". Diese wäre interessant zu lesen, also frage doch einmal nach der Begründung (sprich: die entsprechenden Paragraphen sind wichtig.)