Hallo,
Ein Bekannter (45) hat eine 17 jährige Freundin die bei ihm wohnt und lebt aber nicht dort gemeldet ist..Er als nur Hartz4 Empfänger bestreitet den kompletten Lebensunterhalt.Sie kann sich nicht an den Kosten beteiligen weil Sie kein Geld hat.:(Ihre Mutter bekommt für Sie sowie ihren behinderten Bruder Kindergeld und stellen ihr eine Schlafgelegenheit zur Verfügung.
Sie sind mit der Beziehung nicht einverstanden!
Da es aber innerhalb der Familie Alkoholproblemen sowie unstimmigkeiten mit dem Stiefvater gibt ist das Mädel zum Bekannten gezogen!
Leider sind die Probleme in der Familie nicht neu,daher hat das Mädel kein Schulabschluss und muss mittlerweile auch Sozialstunden ableisten!Ihre Zukunft ist also auch sehr ungewiss.!!
Jetzt stellt sich die Frage ob das Mädel das Kindergeld mit einem Abzweigungsantrag für sich beantragen könnte???? Die Eltern geben ihr kein geld für ihren Lebensunterhalt .