Hartz IV Grundabgabenerstattung

  • Hallo,


    habe eine Frage. Beziehe Hartz IV und Arbeitslosengeld, da ich von 427,00 € nicht leben kann. Habe wiederholt den Antrag auf Hartz IV gestellt und diesmal anteilig die Grundabgaben = Grundsteuer aufgeführt. Arge hat dies nicht berücksichtigt. Lt. Internet, werden die aber von der Arge bezahlt, sind schließlich 48,67€ vierteljährlich.


    Danke für Eure Hilfe.

  • Hallo Catweezle,


    danke für Deine Antwort. Es handelt sich hierbei tatsächlich um eine Eigentumswohnung, 57m², habe sie
    geerbt. Muss hierfür schon 265,00 € bezahlen. Wie schon erwähnt, beziehe ich ALG 1 und ALG 2, da ich von 427,00 € ALG 1 nicht leben kann.


    Grüße
    Charli

  • Hallo city63


    besten Dank für Deine Antwort. Falls ich einen Rechtsanwalt einschalte, muss ich doch die Kosten für den Rechtsanwalt selber zahlen, wenn ich verliere, oder?


    Grüße
    Scharli


    Mit dem Beratungsgutschein kannst Du nur eine Beratung beim Anwalt bekommen. Kostet alles zusammen max. 10€. Für den Prozess bekommst Du Prozesskostenhilfe. Die beantragst Du oder dein Anwalt ebenfalls beim Amtsgericht.
    city63

  • Charli
    Die Auskunft von Joachim M, dass du (Zitat:=) ..."egal, ob du gewinnst oder verlierst ...", keine Kosten haben wirst, weil die der Staat übernimmt, ist falsch. Leider ist es so, dass Joachim M. hier sehr häufig - und auch (meiner Meinung nach) in nicht eben "notwendigen" Fällen immer diesen Beratungsschein und das Anstreben eines Prozesses empfiehlt. Wie das Wort schon sagt, geht es aber zunächst um eine "Beratung". Wer eine Prozess anstrebt und den verliert, kommt selbstverständlich auch "selbst" für die Kosten auf. Zwar sind die im Wege der Prozesskostenhilfe etwas geringer, als wenn man die normalen Anwaltsgebühren zu tragen hätte; umsonst jedoch sind sie gerade nicht.

  • Oha, hier wird einiges durcheinander gewirbelt (Schneesturm :rolleyes:). Beratungshilfe ist, wie das Wort schon sagt, eine Beratung per Anwalt, kostet 10 € oder auch nicht, vorher zum Amtsgericht, damit das genehmigt wird. PKH Prozeßkostenhilfe, ist eine "Hilfe" für den "Prozeß", also z.B. Klage, auch hier Antrag vorher beim Amtsgericht. Das Gerichtsverfahren ist kostenfrei. Durch Tricks versuchen Anwälte gerne mal Fotokopien in Rechnung zu stellen, oder sonstwas, um mehr zu verdienen, aber sie müssen mit der PKH zufrieden sein, oder sie lehnen den Verteidungsauftrag ab.

  • Hallo Catweezle,


    danke für Deine Antwort. Es handelt sich hierbei tatsächlich um eine Eigentumswohnung, 57m², habe sie
    geerbt. Muss hierfür schon 265,00 € bezahlen. Wie schon erwähnt, beziehe ich ALG 1 und ALG 2, da ich von 427,00 € ALG 1 nicht leben kann.


    Grüße
    Charli


    Ich vermute ein mal dass Du weder Beratungsschein noch Prozesskostenhilfe bekommst, weil Du Vermögen hast.
    Das musst Du ja mit angeben. Hatte das jetzt erst bei meiner Mutter, welche in Scheidung lebt und eine Eigentumswohnung hat welche Sie allerdings nicht mal nutzt, weil Ihr Nochehemann drin lebt.
    Solltest Du Prozesskostenhilfe erhalten, müsstest Du nach Abschluß des Verfahrens 3 Jahre Auskünfte über Dein Vermögen beim Amtsgericht offenlegen. Hast Du dann wieder Arbeit und verdienst ordentlich musst Du auch diese zurückzahlen.
    city63

  • Hallo Lirafe,


    besten Dank für Deine Antwort. Ich glaube, dann lass ich es lieber mit dem Widerspruch. Werde mich nochmal telefonisch mit der Arge in Verbindung setzen und nachfragen, warum ich die Grundsteuer nicht erstattet bekomme.


    Grüße
    Charli