Sohn nach Ausbildung Arbeitslos

  • Mein Sohn 23 Jahre gerade mit der Ausbildung fertig und Arbeitsuchend lebt noch bei mir ich selber nicht Erwerbstätig und in 2 Ehe.
    Wo er jetzt viel zu Hause ist streiten wir ständig und mir geht es auf die Psyche am liebsten währe es allen gedient wenn er aus zieht.
    Was steht Ihm zu da das Arbeitslosengeld nicht so viel sein wird, ich habe kein eigenes Geld mein Mann muss schon für 2 Kinder aus erster Ehe aufkommen und unseren gemeinsamen Tochter.


    Danke für alle hilfsbereiten Antworten.

  • Mein Sohn 23 Jahre gerade mit der Ausbildung fertig und Arbeitsuchend lebt noch bei mir ich selber nicht Erwerbstätig und in 2 Ehe.
    Wo er jetzt viel zu Hause ist streiten wir ständig und mir geht es auf die Psyche am liebsten währe es allen gedient wenn er aus zieht.
    Was steht Ihm zu da das Arbeitslosengeld nicht so viel sein wird, ich habe kein eigenes Geld mein Mann muss schon für 2 Kinder aus erster Ehe aufkommen und unseren gemeinsamen Tochter.


    Danke für alle hilfsbereiten Antworten.


    Anmerkung sein Leiblicher Vater bezieht mittlerweile Harz 4 war mal Selbständig und hat sich früher immer Erfolgreich vor Unterhaltszahlungen gedrückt:mad:

  • Hallo,


    in den letzten 50 Jahren hat sich da nicht viel geändert: Wer von zu Hause ausziehen will oder muss, muss dafür sorgen, dass er sich das auch leisten kann. Auch die Situation der Eltern ist in den letzten 50 Jahren gleich geblieben: Wer will, dass seine Kinder ausziehen, sorgt dafür, dass sie irgendwie eine Arbeit finden...


    Da viele junge Menschen gerne ohne selbst Geld zu verdienen von zu Hause ausziehen wollen, hat der Gesetzgeber bei ALG II einen Riegel davor geschoben: Vor 25 hat man kein Anrecht auf ALG II (Ausnahmen gibt es natürlich).


    Ihm steht also eher nichts zu. Er sollte sich anstrengen und Arbeit suchen. Wahlweise kann er mit 25 selbst ALG II beantragen und bekommt die entsprechenden Leistungen - wobei er sich trotzdem um Arbeit bemühen muss.


    Viele Grüße,.
    Joachim

  • Hallo Joachim
    mein Sohn ist seit dem 19.01.10 mit der Ausbildung fertig wird bald 24 Jahre und ich sehe nicht ein das mein jetziger Ehemann für Ihn mit aufkommen soll.
    Auch sollte ich doch meine Pflicht als Mutter mal genüge getan haben.


    Er ist auch bemüht eine Arbeitsstelle zu finden.


    MfG Illi

  • Da dein Sohn bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat, die du/ihr ihm unter anderem durch die häusliche Gemeinschaft neben seiner Ausbildungsvergütung ermöglicht habt, kann er meiner Meinung nach ausziehlen. Die U25-Regelung gilt für junge Menschen, die noch keine Ausbildung haben. Eltern müssen ihren Kindern "eine" Ausbildung, also den "Start" ins Berufsleben ermöglichen. Das habt ihr getan.