hallo, mein sohn ist 24 jahre alt und lebt seit 3jahren mit seiner freundin zusammen.offiziell ist er aber noch bei uns gemeldet,aus finanziellen gründen seiner freundin.er hat im vorigem jahr seine 2.ausbildung abgeschlossen.bis mai bekommt er noch arbeitslosengeld (151,-€/monat).ich weis,dass er keinen anspruch auf alg2 hat,solange er noch bei uns gemeldet ist.meine frage...könnte er sich jetzt ummelden, um dann alg2 beziehen zukönnen?kann mir da jemand helfen ???mfg
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Hallo,
er hat - Stand heute - eher keinen eigenen Anspruch (wohl aber als Teil einer Bedarfsgemeinschaft!), da unter 25 und (offiziell) zu Hause lebend. Mit 25 hat er prinzipiell Anspruch. Spontan ummelden könnte klappen, solange er noch ALG I bezieht.
Grüße,
Joachim -
Dumm ist, dass er noch bei euch gemeldet ist, ansonsten ist es so, dass junge Menschen, die bereits seit längerer Zeit selbständig in eigener Wohnung leben, nicht zum Rückzug zu den Eltern gezwungen werden können. Mithin würde in dem Fall das "Amt" einspringen, also er würde Leistungen erhalten. Aber auch in eurem Fall gehe ich davon aus, dass er leistungsbezugsberechtigt ist, da er bereits - nicht nur eine -, sondern sogar schon eine 2. Ausbildung absolviert hat. Das Gesetz sieht vor, dass Eltern ihre Kinder bis zur möglichen Eigenständigkeit, maximal aber bis zum 25. Lebensjahr unterstützen müssen. Die mögliche Eigenständigkeit ist gegeben; der "Junge" hat einen Beruf.
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