Kontoauszug jede einzelne Buchung oder Pauschal?

  • Hallo zusammen,


    ich werde leider bald Hartz 4 Empfängerin sein.
    Und habe vorab eine Frage zu den Kontoauszügen, welche ich ja mit dem Antrag im Original vorlegen muß.


    Reicht es wenn auf dem Kontoauszug die genaue Summe vom aktuellen Finanstatus steht, oder muß ich jede einzelne Kontobewegung einzeln offen legen?


    Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten.


    Herzliche Grüße.


    Rosianna

  • Man sollte schon sehen können, von wo und in welcher Höhe Eingänge sind. Darüber hinaus wäre es zumindest wünschenwert, dass man z.B. Lebensversicherungen abbuchungen, etc. sieht.


    DIablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • ja die wollen alle haben in manchen Fällen ewtl. auch die letzten 3 Monate...zur Kontrolle ob man auch nicht auf andere Konten umgebucht hat oder ewtl. vorher schon immer mal größere Summen abgehoben hat...aber wie gesagt nur in bestimmten Fällen...MfG Frank

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten. Es ist nur etwas " ungewohnt ", einem fremden Menschen meine Auszüge zu zeigen.
    Da es aber so üblich ist, muß und werde ich es so akzeptieren.


    Vielen Dank auch für den Link von Chris1986. Doch eine Frage habe ich noch an die Experten hier.
    Darf der oder die S B bei der Arge, die Kontoauszüge kopieren?


    L.G Rosianna

  • Moin


    Also ich würde ein deiner Stelle die Kopien Selber machen und das was das Amt nen feuchte angeht Schwärzen, das darfst du und die können nichts machen.


    lg

  • Moin


    Also ich würde ein deiner Stelle die Kopien Selber machen und das was das Amt nen feuchte angeht Schwärzen, das darfst du und die können nichts machen.


    lg


    Wenn man sich verdächtig machen möchte, ist das sicherlich der Richtige weg ;)


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Also wie meine Vorredner schon geschrieben haben. Die haben das Recht auf Vorlage der Kontoauszüge und auch auf Fotokopien, und wie auch schon vorbeschrieben, wäre es auffällig oder zumindest "bemerkenswert", wenn du Dinge schwärzt. In den "sauren" Apfel, dass es schwer fällt, sein ganzes Privatleben via Fotokopien etc. darlegen zu müssen, haben hier nahezu alle gebissen. Es ist sicherlich nicht einfach, aber unumgänglich.

  • Zitat von lirafe:
    "Also wie meine Vorredner schon geschrieben haben. Die haben das Recht auf Vorlage der Kontoauszüge"
    ja, das haben sie,
    "und auch auf Fotokopien...."
    nein, das haben sie eben nicht!
    Der SB hat dich zu fragen, ob er Kopien machen darf. Wenn Du seiner Anfrage nach Kopien widersprichst,
    zu deutsch sagst: "kopieren ist nicht", kann er sich den Inhalt deiner Auszüge abschreiben.:D
    Wer schreibt, der bleibt.

  • manisch-depressiv
    Es ist und bleibt aber Tatsache, dass die das Recht auf Vorlage der Auszüge haben. Ich denke kaum, dass es jemandem im Amt etwas ausmacht, Daten abzuschreiben. Folge ist ja ohnehin nur, dass andere Empfänger, die dringend auf Antwort oder Bescheid angewiesen sind, dadurch noch länger warten müssen und ggf. in Not geraten. Die gebrauchten Infos jedenfalls erhält das Amt auf jeden Fall. Daneben bleibt aber dann auch noch dieser von Diablo geschriebene Hinweis, seine Auszüge nicht offenzulegen vom 05.02.10: "Wenn man sich verdächtig machen möchte, ist das sicherlich der Richtige weg"


    Jeder kann und sollte für sich selbst entscheiden, was er in seiner Situation für angemessen hält; dies hier sind ausschließlich "Ratschläge und Hinweise".