Konto ohne Zugriff auf meinen Namen - Hartz4

  • Hallo,


    ich bin seit 2009 mit meinem Studium fertig und finde keinen Job. Da ich zurzeit noch an der Uni eingeschrieben bin und auch noch U25 bin habe ich so oder so keine Ansprüche. Ab August habe ich dann aber theoretisch Ansprüche (Beendigung eines Praktikums und dann inzwischen auch Ü25). Ich möchte dann auch Leistungen beziehen, weil ich nicht mehr meinen Eltern zumuten möchte mich durchzuziehen. Des Weiteren könnte ich mir zum Beispiel eine Krankenversicherung gar nicht leisten. Meine Eltern und ich haben noch nie etwas vom Amt bezogen (außer Kindergeld). Ich habe kein Bafög bekommen und nichts obwohl wir nicht wirklich vermögen sind.


    Das Problem ist nur das wir eine zerstrittene Familie haben und dadurch ein paar Dinge vor dem Ableben meiner Großeltern geregelt wurde so das nach dem Ableben das Erbe auch wirklich da ankommt wo es hin soll. Dadurch gibts es ein Konto auf meinen Namen auf das ich allerdings keinen Zugriff habe und auf dem ein recht hoher Betrag liegt. Das Konto wird eigentlich schon seit Generationen weiter vererbt. Ich besitze auch etwas gespartes aber das liegt unter meiner Freigrenze. Auf das Konto habe ich keinen Zugriff!!!


    Jetzt habe ich gedacht das wir innerhalb der Familie es so regeln das dass Konto auf ein anderes Familienmitglied überschrieben wird. Bisher dachte ich das wäre problemlos möglich. Nun ist mir zugetragen worden das es nicht funktionieren wird da die Konten der letzten 3 Jahre geprüft werden. Des Weiteren würde ich mich mit einem Umschreiben des Kontos selber zu einer hilfsbedürftigen machen (laut Gesetz) und habe somit wieder keinen Anspruch.


    Kann mir jemand sagen wie ich trotz des Kontos Hartz4 beziehen kann. Es geht mir wirklich nicht darum das AMt abzuzocken, weil ich wirklich ab August beschissen da stehe. Kein Kindergeld mehr, kein Einkommen, keine krankenversicherung. Das Konto gehört mir nicht und ich darf da nicht ran. Da darf und kann ich nichts von abheben.


    Wenn ich das Konto Umschreibe wird es mir dann trotzdem angerechnet?


    Danke fürs Lesen und für Hilfe


    LG

  • also umschreiben würde ich das konto nicht, denn das sieht wie eine verschleierung/verschleuderung/verschenkung von vermögen aus. das kriegen die definitiv raus und dann ist über jahre sense im karton.
    du hast nur eine chance, dem amt klar zumachen, dass du in der tat nicht auf das vermögen nicht zurück greifen kannst. das geht aber eigentlich nur bei versicherungen, bei denen eine vorzeitige kündigung einen großen finanziellen verlust darstellen würde.

  • Danielo
    meine großeltern machen mir schon die hölle heiß wegen IHREM konto (auf meinem namen). es gibt also keine möglichkeit. außer das ganze auf ein anderes familienmitglied zu überschreiben und dann 3 jahre zu warten? ich weiß auch nicht wie lange meine eltern das noch mitmachen das ich hier wohne und alles. ich weiß auch nicht woher ich die 160 euro nehmen soll für die versicherung und dazu kommt noch das ich von etwas leben muss.


    ich bin echt verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll...

  • ja das ist mir klar. aber was soll ich machen. das geld kann ich nicht ausgeben. umschreiben geht auch nicht...


    mehr möglichkeiten gibt es nicht.


    dieses konto ist auf anraten eines anwalts entstanden.


    was ist eigentlich wenn meine großeltern die kohle jetzt nach und nach darunter holen? weil se kein bock haben mich faule, arbeitslose hartz4 socke zu bezahlen?


    es ist ja immer so das nach meinen informationen da eh immer leicht schwankende beträge drauf sind. ich hab ja keine einsicht was den betrag anegeht etc pp.


    wenn sie das konto leerräumen würden kann ich auch nichts ändern. klar dem amt wäre das egal.


    meinen großeltern ist das auch scheiß egal was mit mir ab august dann ist. hauptsache ihre kohle ist sicher. ich hab keine ahnung wovon ich leben soll und wie ich ne krankenversicherung zahlen soll.

  • wenn deine großeltern "dein" konto nach und nach oder auch mit einmal abräumen, ist das als versuch einer verschleierung von vermögen zu betrachten. es ist nun mal dein konto und du kannst es nachträglich nicht rückgängig machen.

  • Gibt es keine Schriftstücke, die belegen, dass das Konto zwar auf deinen Namen läuft, aber du keine berechtigungen hast über das Geld zu verfügen, da es nicht deins ist???


    Das sollte doch existieren, dann sollte es auch keine Probleme mit der Arge geben...


    DIablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Hallo,


    ich befürchte, da haben sich deine Großeltern "in eigene Knie geschossen", als sie das Konto auf deinen Namen angelegt haben. Es ist nunmal so, dass du deinen Lebensunterhalt mit Geld, dass dir gehört, bestreiten musst, bevor du ALG II bekommst (und auch beim Bafög hätte es spätestens deswegen wohl Probleme gegeben!).


    Ob dir das Geld schon im vorgezogenen Erbe zugänglich gemacht wurde oder nicht, ist egal. Du kannst jederzeit durch Vorlage deines Personalausweises bei der Bank, Zugriff auf das Konto nehmen - ggf. mit etwas Wartezeit und einer Unterschrift, dass du das zugehörige Sparbuch nicht mehr besitzt.


    Ein erfahrener Anwalt könnte ggf. ein Konstrukt bauen, dass du das Geld nur treuhändisch für deine Großeltern verwaltest. Wobei man hinterfragen würde, wo der tiefere Sinn an einem solchen Treuhandverhältnis liegen sollte.


    Du sollst das Geld ja so oder so bekommen - ob jetzt oder nach dem Ableben deiner Großeltern. Entsprechend wäre es aus meiner Sicht in jedem Fall ein absichtliches "hilsbedürftig werden".


    Drei Kalenderjahre werden übrigens nicht reichen, da du ja auch Zinsen bekommst, du auf deinen Namen beim Finanzamt gemeldet werden. Entsprechend musst du wohl eher vier Kalenderjahre warten, bis auch diese Zinsen drei Jahre alt sind.


    Nicht zu vergessen auch das Thema Schenkungssteuer. Deine Großeltern können dir bis 200.000 Euro steuerfrei schenken. Du kannst aber nur bis 20.000 Euro steuerfrei zurück schneken. Wenn du also beispielsweise 50.000 Euro an deine Großeltern schenkst, fallen dafür 4.500 Euro Schenkungssteuer an. (Quelle: http://www.banktip.de/Schenkung.html)


    Tipp: Anwalt.


    Grüße,
    Joachim

  • Hier ist wieder ein klassischer Fall von Vermögen, das man nicht sofort verwerten kann, somit gäbe es Darlehen in der Höhe des Vermögens, nach Abzügen von Freibeträgen (Schonvermögen), aber... wenn die Nichtmöglichkeit einer Verwertung gegeben ist
    § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
    (1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen,
    muß man hieb- und stichfeste Gründe belegen

  • Hallo abc,
    warum schon verzweifeln? Bis zum August ist noch ein halbes Jahr Zeit für die Arbeitssuche.
    Bei jeder "halbwegs" fair bezahlten Halbtagsstelle hättest du gegenüber der Problematik / den Risiken
    "Hartz 4 und Vermögen umschreiben" noch Vorteile. Die wären: Krankenversicherung,
    ein bescheidenes Einkommen und die Absicherung des Kontos (kein unerheblicher Betrag wie du schriebst)
    für dich - so wie es gedacht war. Von der ganzen Beantragung der Leistungen ganz abgesehen.
    Vielleicht sieht unter diesem Aspekt die ein oder andere Arbeitsstelle gleich attraktiver aus.
    Zumal der Lebenslauf mit Berufstätigkeit immer besser aussieht, wie gleich nach dem Studium zu
    lange arbeitslos gewesen zu sein und verbesser so auch für Zukunft Chancen auf "bessere" Stellen.
    Dafür wünsche ich dir viel Erfolg!
    MarieMarei

  • Mal eine ganz andere Frage: Konto lautet auf deinen Namen. Also vermute ich mal, dass deine Großeltern auf "ihren" Namen (daher kommst du ja nicht `ran) ein Konto/Sparbuch eröffnet haben und als zusätzlicher Betreff oben im Sparbuch/Konto steht: "....... (also dein Name .....". Mithin taucht zwar dort dein Name auf, das ist aber schon alles. Da könnte ja jeder kommen und irgendwo ein Konto eröffnen und beispielsweise (auch meinen Namen), ohne daß ich das weiß, eröffnen? Nur so kann ich es mir erklären, dass sie - und nicht du - "verfügungsberechtigt" sind. Oder gibt es einen "Vertrag" oder ein "Formular der Bank", in dem explizit steht, ab wann "du" verfügungsberechtigt bist?


    Ich erfrage das, weil ich im Bekanntenkreis einen ähnlichen (wenn das so ist, wie ich andenke: gleichen) Fall hatte. Die Großeltern können sich, wenn auch im letzten Moment, wenn es sich um ein solches Konto (mit lediglich als Verwendungszweck deinem Namen) handelt, jederzeit ihre Einstellung (zu dir und überhaupt) ändern und es dir nicht mehr zugestehen. Erfrage also die Situation genauer, bevor du etwas in die Wege leitest.

  • also man muss schon einen ausweis vorlegen und eine unterschrift leisten, um hier in deutschland ein konto eröffnen. zudem ist sicher auch ein freistellungsauftrag fürs konto gegeben worden, der auch vom kontoinhaber unterschrieben werden muss. so einfach kann man sich da nicht rausreden.