ich habe heute post bekommen,darin steht das mir ab 01.03.2010 keine monatlichen abschläge mehr für heizkosten gezahlt werden. nach einem beschluss des bundessozialgerichts vom 16.05.2007 B7b AS 40/06 R sind anfallende heizkosten nur in dem monat,in dem getankt wird zu zahlen.ich tanke seit jahren immer im august mein heizöl,dann habe ich die rechnung bei der arge eingereicht,die haben das dann auf 12 monate runtergerechnet und mir monatlich ausgezahlt.warum geht das jetzt nicht mehr? was kann ich tun? ich muss ja noch von märz bis zum nächsten öl tanken im august bei meinem ölhändler meine raten weiter bezahlen.
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Hi.
sofort wiederspruch anlegen und wenn das ergebnis nicht Ok ist dann zum Anwalt.
LG -
hm... widerspruch einlegen is so eine sache, schreib lieber drüber "ÜBERARBEITUNGSANTRAG"... bei einem widerspruch können die sich 3-6monate zeit lassen! jedenfalls wurde mir mal der tipp gegeben!
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Knallerbse (Name = Programm?): Das Problem mit einem "Überarbeitungsantrag" (=Bitte auf Abänderung) ist die fehlende Rechtskraft. Wenn ein Widerspruch rechtskräftig abgelehnt wurde, kannst du den Gerichtsweg bestreiten. Wenn dein Überarbeitungsantrag irgendwann abgelehnt wird, ist die Frist für einen Widerspruch abgelaufen und der Bescheid ist rechtskräftig...
Keine gute Idee!
Grüße,
Joachim -
Knallerbse (Name = Programm?): Das Problem mit einem "Überarbeitungsantrag" (=Bitte auf Abänderung) ist die fehlende Rechtskraft. Wenn ein Widerspruch rechtskräftig abgelehnt wurde, kannst du den Gerichtsweg bestreiten. Wenn dein Überarbeitungsantrag irgendwann abgelehnt wird, ist die Frist für einen Widerspruch abgelaufen und der Bescheid ist rechtskräftig...
Keine gute Idee!
Grüße,
Joachimohhh... wußte ich garnicht, wie gesagt man hat es mir selber nur als tipp gegeben! war wohl dann kein so guter tipp! also dann lieber sein lassen
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