grundsicherung im EU Raum
gefragt von ErhyL am 26.01.2010 um 20:00 Uhr
bin. grundsicherung empfänger und rentner(66). • In welchen eu staaten kann man als grundsicherungs empfänger leben? • In welchen dieser staaten besteht eine meldepflicht? • Ist es auch dann notwendig einen wohnsitz in deutschland zu haben (oder reicht eine kontaktadresse) oder reicht es einen mietvertrag aus dem ausland einzureichen • Welche grundsätzlichen bedingungen sind notwendig im EU raum ausserhalb deutschland zu leben • Unter welchen bedingungen ist es möglich auch in Brsailien zu leben. • Wenn man der halbjährigen meldepflicht über die eigenen vermögensverhältnisse (schriftlich) nachkommt, besteht darüber hinaus eine weiere verpflichtung sich persönlich bei der entsprechenden behörde zu melden. mit gruss und dank, Erhy
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"In welchen eu staaten kann man als grundsicherungs empfänger leben?" Antwort: Bundesrepublik Deutschland
"In welchen dieser staaten besteht eine meldepflicht?" Antwort: Bundesrepublik Deutschland
"Ist es auch dann notwendig einen wohnsitz in deutschland zu haben (oder reicht eine kontaktadresse) oder reicht es einen mietvertrag aus dem ausland einzureichen" Antwort: Nein reicht nicht, Wohnsitz zwingend erforderlich
" Welche grundsätzlichen bedingungen sind notwendig im EU raum ausserhalb deutschland zu leben" Antwort: Keine Grundsicherung beantragen
"Unter welchen bedingungen ist es möglich auch in Brsailien zu leben." Antwort: Keine Grundsicherung beantragen
"Wenn man der halbjährigen meldepflicht über die eigenen vermögensverhältnisse (schriftlich) nachkommt, besteht darüber hinaus eine weiere verpflichtung sich persönlich bei der entsprechenden behörde zu melden." Antwort: Ja, immer dann, wenn du von der Behörde eingeladen wirst, hast du auch da zu erscheinen. Es sei denn du bist aus einem wichtigen Grund dazu nicht in der Lage.
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