Anspruch auf ALG 2 ???

  • Hallo!


    Ich bin 33 Jahre und wohne zZ alleine. Nach Beendigung meines Studiums finde ich derzeit keinen Job. Jetzt wurde mir auch noch wegen Eigenbedarf die Wohnung gekündigt und bald ist mein Erspartes aufgebraucht und ich müsste ALG 2 beantragen.
    Nun meine Frage:
    Ich könnte nach der Wohnungskündigung übergangsweise bei meiner Mutter wohnen ( 67 Jahre, 1600,- € Rente + Mieteinnahmen aus einem Mietshaus). Hätte ich Anspruch auf ALG 2 oder wäre ich dann wieder eine Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter und diese müsste für mich aufkommen (was ich natürlich nicht möchte)? Habe nun 11 Jahre alleine gewohnt.


    Danke für Eure Antworten,
    Gruß

  • Hi!
    Soweit ich weiss, würde wahrscheinlich deine Mom überprüft und sie dann eventuell (bei einem 33 Jährigen gehe ich aber nicht mehr davon aus) zu Unterhalt verpflichtet werden.
    Da du ja mehr oder minder nun auf der Straße stehst, also polizeilich dann nirgends mehr gemeldet bist, bist du -klingt jetzt hart und fies- OBDACHLOS!
    Wenn du nun keinerlei Einkünfte hast und deinen Lebensunterhalt nun aufgrund dessen, dass du KEIN BafÖg o.Ä. mehr beziehst, nicht mehr aus eigener Kraft zu bestreiten ist etc. Dann hast du meines Wissens nach auch SOFORTIGEN Anspruch auf Mietübernahme sowie ALG2!
    Bei einem 33jährigen dürfte die Mutter aber eigentlich nicht mehr mit einbezogen werden.
    Geh einfach mal so schnell wie möglich zum Amt, und lege deine Probleme dar. Wenn die Frage kommt, ob deine Mutter nicht eine Wohnung frei hätte oder du zu ihr ziehen kannst, dann verneine aus etlichen Gründen ( Ihr versteht euch einfach nicht - Fertig! )


    LG
    Ich selbst


    Ps.: Dass du übergangsweise bei deiner Mutter wohnen könntest, erwähne auf gar keinen Fall, denn dann muss sie bestimmt für dich aufkommen bzw. bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, wobei ihr Einkommen (Rente etc. ) mit auf dich angerechnet werden würde... ergo bei 1600€+Mieteinnahmen erhältst du GAR NIX!!

  • du kannst in dem alter bei deiner mutter eine eigene bedarfsgemeinschaft sein. 359 € plus angemessene miete stehen dir zu.


    du meinst vermutlich keine Bedarfsgemeinschaft, oder? Denn dann wäre es richtig ;)


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter