Keine Waschmaschine - Frage auf Anspruch

  • Hallo liebe Forumuser.


    Ich wohne nun seit guten 4 Jahren schon alleine. Damals bei meinem Umzug in meine ersten 4 Wände, habe ich Erstaustattungsgeld bekommen und mir wurde gesagt, dass man nach 6 Monaten einen Antrag auf eine Waschmaschine stellen darf. Bisher hab ich mich immer auf das Waschcenter reduziert, doch allerdings ist das nicht grad billig und meine Frage ist nun was ihr darüber wisst. Würde mir das vielleicht genehmigt werden, also Geld für eine Waschmaschine oder stehen die Chancen da eher schlecht, weil ein Waschcenter vorhanden ist.

  • Hallo deluxxxe,


    die Frage nach dem Anspruch auf eine eigene Waschmaschine wurde bereits vor dem Bundessozialgericht verhandelt.
    Dort wurde das Urteil des Dortmunder Sozialgerichts bestätigt,
    dass die Kosten für eine Waschmaschine in Höhe von 250,00 € als angemessen ansah.


    In der Entscheidung ging es um einen Anspruch als Erstausstattung nach einer Scheidung.
    Auch damals wurde der Kläger auf Waschsalons verwiesen.



    1. Instanz Sozialgericht Dortmund S 48 (5) AS 381/05 19.10.2006
    2. Instanz Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 20 AS 12/07 29.10.2007
    3. Instanz Bundessozialgericht B 14 AS 64/07 R 19.09.2008


    http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=86856&s0=Waschmaschine&s1=&s2=&words=&sensitive=



    Ergänzend möchte ich noch anmerken, dass defekte Geräte grundsätzlich nicht ersetzt werden, sondern aus dem Regelsatz zu bestreiten sind.


    Ausnahmen sind bestenfalls noch Brandschäden etc, die unter Umständen zu neuer Bewilligung im Rahmen von "Erstausstattung" berechtigen.


    Die ARGEn sind aber in der Lage für Notfälle auf Antrag Darlehen einzuräumen. Leben Kinder im Haushalt, müssen Darlehen gewährt werden.
    Auch für eine solche Darlehengewährung ist das BSG-Urteil richtungweisend.


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