hallo kann mir jemand helfen ich hab eine nebenkostenabrechnung und eine erhöhung der nebenkosten bekommen und das amt hat jetzt abgelehnt mit der begründung das ich ja nicht die genehmigung hatte in meine jetztige wohnung zu ziehen das war aber nicht so!
ich schildere mal ich habe vorher mit meiner 3jährigen tochter in einer anderen wohnung gewohnt und war mit meiner zweiten tochter schwanger und das amt wußte das und hat gesagt das die wohnung zu tuer wäre und um die kosten zu senken sollte ich ausziehen das hab ich auch gemacht und habe eine angemessene wohnung gefunden und das angebot bestättigen lassen vom amt ich habe dann den mietvertrag unterschrieben und dann sagte das amt das sie den umzug nicht genehmigen und ich bin in den wiederspruch gegangen weil die erst gesagt haben das ich umziehen soll und nun wolen die die neben kosten abrechnung von knapp 700euro nicht zahlen und ich werde bald gekündigt weil sich das amt ewig zeit gelassen hat mit der bearbeitung was kann ich tun dürfen die das überhaupt bitte helft mir da ich sonst mit kindern auf der strasse sitze und das amt bestimmt keine neue wohnung genehmigt ausserdem wird seit dem ich im hartz 4 bin seit 4jahren alles abgelehnt was ich beantrage danke schon mal für eure hilfe !!!
-
-
Hallo silly
Ich habe es nicht so richtig rausgehört aus deinen Schreiben.Das Amt hat dir erst eine zusage für den Umzug gegeben? Da sind sehr viele wiedersprüche von Seiten des Amt. Ich kann dir nur den Tipp geben ganz schnell zum Amtsgericht zu gehen und da einen Antrag stellen für ein einmaliges Beratungsgespräch zu einem dir gut Beratenden Anwalt. Der hilft dir sicherlich umgehend weiter.
Lg -
Genau genommen gehst Du zum Amtsgericht und nimmst Deinen Hartz IV Bescheid und Deine Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit. Hast Du noch andere Einkünfte bitte auch diese Belege mitnehmen. Beim AG beantragst Du Rechtsberatungshilfe. Wenn Du den Schein erhältst, kannst Du mit diesem gehen und Dir einen Rechtsanwalt suchen. Du musst aber beim Anwalt noch 10€ zuzahlen.
Am besten gleich einen Anwalt mit Schwerpunktarbeit Soziales, Insolvenzrecht oder so suchen.
So wie Du es darstellst, hat ein Gespräch mit Deinem SB wohl keinen Sinn mehr.
Gruß city63 -
[...] habe eine angemessene wohnung gefunden und das angebot bestättigen lassen vom amt [...]
wenn du dir das hast vom amt bestättigen lassen, dann müssen sie auch die kosten übernehmen!
ich hoffe allerdings, das du dir das schriftlich hast bestättigen lassen?ich hatte es so ähnlich, wollten auf einmal für nichts mehr aufkommen und das nur weil sie meinten ich hatte mir das nicht genehmigen lassen! und siehe da, kaum hab ich das schreiben vorgelegt, hab ich auch teilweise alles was mir zu stand bekommen!
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
-Verheiratet- Recht auf eigene Wohnung ? 8
- eine chance
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 16k
8
-
-
-
-
!Sachbearbeiter zögert den Fall meiner Mutte aus (whg. gekündigt)! 5
- dabla
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 8,6k
5
-
-
-
-
...ein Kind einfach weggedacht... 1
- Shalimar66
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,7k
1
-
-
-
-
"Neuvorstellung" ;O)
- engjell
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,9k
0
-
-
-
-
"Nichtgewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung" 12
- ~jule~
- Wohnung und Miete
- ~jule~
-
- Antworten
- 12
- Zugriffe
- 18k
12
-