hallo,
ich würde gerne wissen wollen, ob das job center mietnachzahlung übernehmen muss?
wahrscheinlich bekomme ich von meinem vermieter ein schreiben das ich ab märz'09 miete nach zahlen muss. da sie ab da dann nachträglich erhöht wird, wegen umbau in der whg!
das jobcenter hatte mir damals genehmigt in die whg ziehen zu dürfen, also müssen sie ja auch die kosten übernehmen, oder???
lg
noch zur information neu hinzugefügt:
das Problem ist ja, dass ich die whg damals ohne dusche (nur duschwanne) bekommen habe und das jobcenter damals zu mir meinte, die übernehmen die kosten für die dusche!
was jetzt nach fast einem jahr (wegen widerspruch usw) aufeinmal nicht mehr stimmt und da ich damals nur eine mündliche zusage hatte, bringt mir die nichts! die sb beim jobcenter meinte, ich soll mich in verbindung mit dem vermieter setzten, da er die kosten zutragen hat!
sooo nun habe ich das getan und der vermieter übernimmt die kosten, aber dafür wird nachträglich eine mieterhöhung gewordert!
deswegen ja die frage, ob das jobcenter die kosten der nachzahlung tragen muss?
ich hab ja nur das getan, was die mir dort gesagt haben!