Bedarfsgemeinschaft mit Eltern nach ALG I Harz IV. Was steht mir zu???

  • Hallo!




    Das wird jetzt etwas komplizierter, oder auch nicht. Mal sehen wie ich es erklären kann.


    Also, ich habe jetzt das Jahr ALG I bezogen. Das läuft am 12.03.2010 aus.
    Ich (22) wohne noch Zuhause, und meine Eltern haben zu zweit eine Bäckerei. Welche aber so weinig abwirft, dass sie seit zwei Jahren zusätzlich Harz IV beantragen müssen. Bei ihnen wurden sogar die 144€, was ich an ALG I bekomme mit eingerechnet. Soweit so normal, da ich ja noch bis 25 zur BG dazu zähle.
    Nun aber läuft mein ALG I aus. Aber das wirft eine Frage auf.
    Was bekomme ich in dieser Bedarfsgemeinschaft was steht mir zu???
    Denn so blöd wie es klingt, obwohl ich Zuhause wohne, habe ich Ausgaben! Wie Auto (mein einziger Reichtum HAHA ein 17 Jahre alter Schinken, aber eben MEIN Schinken) sprich Steuern + Versicherung, und es ist bekannt, dass selbiges nicht mit Luft und Liebe fährt, sondern mit Diesel (meiner zumindest ^^).
    Auch versuche ich, nicht allzusehr, meinen Eltern auf der Tasche zu liegen, und kauf mein Essen + Trinken selber + alles was ein Mensch zum allgemeinen Leben braucht.
    Das war schon mit den 144€ ALG I echt schwer zu händeln.
    Und ich bin am Arsch, wenn ich daran denk, dass es durch das Harz IV, noch weniger werden sollte. Weil mal ehrlich..... das wäre ja der Abkack schlechthin!!! Schuldigung für den Ausdruck. Ich weiß nicht was ich erwarten soll, aber wenn ich in diesen Forum so lese, am besten das schlimmste :(


    Vieleicht hat jemand Ahnung, und kann mir schonmal was sagen! Weil bei der ganzen rechnerei blick ich nicht durch, und leider gab es hier keinen Fall, der auf meine Situation zutrift.


    Ich sag schonmal DANKE, an die die mir Antworten!!! ;)

  • Hallo,
    ich würde an Deiner Stelle sofort zum Amt gehen und ALG II beantragen, weil ja 144€ ALG I schon unter den Hartz IV Satz sind. Also aufstockend ALG II beantragen. Dir stehen als Single 355€ zu. Wenn Du bei Deinen Eltern wohnst bekommst anteilig Geld, welches aber auch noch mehr als Dein ALG I ist. Außerdem bekommst Du einen Wohnkostenanteil beigesteuert. Dein Auto spielt dabei keine Rolle, weil Dir ein angemessenes Fahrzeug zusteht.
    Gruß city 63