leistung für februar 2010
hallo ich habe eine frage, ich beziehe hartz 4 und bekomme unterhaltsvorschuss in höhe von 234 euro für meine 2 kinder.ich hatte ein darlehen leztes jahr aufgenommen, wofür mir jeden monat 85 euro abgezogen wird. das kindergeld wurde am 1.1.10 erhöht. die arge hat aber für januar das kindergeld noch nicht in dieser höhe angerechnet. jetzt wollen sie es diesen monat doppelt abziehen. so würde mir von der arge nur noch 75 euro überwiesen werden ( wohnung wird seperat bezahlt) kann das richtig sein?
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kann man nicht sagen, ohne den bescheid zu sehen
ist das darlehen vom jobcenter ?
dann ist sehr fraglich ob die sache rechtens ist
es kommt auch darauf an, ob die behörde bei bescheiderteilung von erhöhtem kindergeld wusst,
dann wird der bescheid rechtswidrig sein, da er sich nach meiner vermutung auf § 48 SGB X stützt, statt auf § 45 SGB X
dann läge ein ermessenfehler vorviellecht liegen sogar andere formmängel vor (Bestimmtheitsgrundsatz)
also ohne den bescheid zu sehen, ist das immer schwierig zu beantworten
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So ist es auch.
Da das Wachtumsbeschleunigungsgesetzt zur Durchführung am 22.12.2009 freigegeben wurde, und der Rechenlauf (an dem Tag, an dem das geld ausgezahlt wurde) am 18.12.2009 war konnte keine Arge Deutschland das Kindegeld korrekt für den Monat Januar anrechnen.
Es wurde daher intern die Regelleung getroffen, dass im Monat Februar 2010 das Kindergeld auch für den Monat Januar 2010 nachzuberechnen ist. Wenn nur ein Kind in der BG ist, dass würde das ein Überzahlung der Leistung im Januar von 20€ bedeuten. Diese Überzahlung würde dann direkt vom Leistungsanspruch für Februar 2010 einbehalten.
MEin vorredner hat insoweit recht, dass man, um es Rechtlich richtig zu machen, erst eine Ahörung nach §24 SGB X machen müsste, um dann einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid nach den §§ 45 oder 48 zu erlassen.
Allerdings hätte dies das selbe Ergebnis zur Folge und das wäre, dass die Überzhalte Leistung erstattet werden müsste, also macht es keinen Unterschied.Gruß
Diablo
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Hallo zusammen, bezüglich der Abzüge für das Kindergeld, wird meines erachtens für Februar nichts doppelt abgezogen, wir habe vom Arbeitsamt (Forderungsmangement) eine Zahlungsaufforderung über jeweils 20 Euro erhalten, die für den Monat Januar 2010 zuviel gezahlt wurden.
Gruß
schmalen
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