Unterhalt einklagen?!

  • Hallo,


    ich bin 19 Jahre alt und gehe in die 12. Klasse einer Gesamtschule.
    Mein Eltern sind seit 15 Jahren geschieden und ich lebe seitdem zusammen mit meiner Schwester (16) bei meiner Mutter.


    Seitdem zahlt mein Vater kein Cent Unterhalt! Mit seiner "neuen" Frau hat er einen Sohn (6), mit denen er auch in Urlaub fahren kann etc. Teure Konzertkarten und solche Sachen leistet er sich auch, zudem er einen alten VW Iltis hat, den er in seiner Freizeit wieder zum laufen bringt (Ersatzteile und so weiter kosten ja auch...)! :mad:
    Zudem will er diesen Sommer heiraten, was ja auch nicht gerade billig ist :eek:
    Ich habe ihn schonmal darauf angesprochen wegen dem Unterhalt aber bekam keine richtige Antwort, da er wohl denkt, dass dies nicht nötig sei. :eek:


    Aus dem Grunde will ich mein Unterhalt jetzt einklagen aber wie soll ich das machen? Da ich ja selber kein Einkommen habe kann ich mir keinen Anwalt leisten weiß ich nicht wie das aussieht.. Wird mir da einer gestellt?
    Und an wen muss ich mich da überhaupt als erstes wenden??


    Ich bitte um Antworten..


    Lg,
    die Hamburgerin :(

  • Hallo Hamburgerin,
    da du 19 bist, musst du deinen Vater selbst verklagen. Für erste Infos solltest du dir bei der Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) holen. Die helfen Leuten, die wenig bis kein Einkommen haben. Die werden dir dann mehr zu Beratungs- und Prozesskostenhilfe erzählen damit du den Rechtstreit gegen deinen Vater überhaupt führen kannst. Damit du selbst schon mal verstehst, was man darunter versteht, wann man sie bekommt usw., habe ich dir folgenden Link kopiert. http://www.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/16/prozesskostenhilfe.pdf Die Broschüre ist zwar für NRW erstellt worden, aber da gibt es keine landesrechtlichen Unterschiede.
    Viel Glück!
    Kleo

  • Als erste Sofortmaßnahme solltest du, wenn du diesen Weg (Klage etc.) wirklich gehen möchtest, selbst deinen Vater schriftlich um seine Einkommensnachweise und zunächst einmal um den Regelsatz (unter Vorbehalt dessen, was die Berechnung anhand seines Einkommens später ergibt) fordern. Schriftlich und mit Nachweis, also entweder unterschreibt er dir auf einer Zweitschrift, dass er den Brief erhalten hat, oder du machst das per Einschreiben-Rückschein. Wichtig ist dieser erste Schritt, weil du rückwirkend nichts fordern kannst, sondern erst ab Tag der "Fälligstellung" gezahlt werden muß. Und auch, wenn du jetzt inzwischen volljährig bist, kannst du das für euch zuständige Jugendamt kontaktieren; zwar können die für dich nicht mehr "schreiben" etc. aber Auskünfte, wie und was du tun mußt, wirst du sicher allemale erhalten.