Wohnnebenkosten

  • Hallo,


    ich beziehe seit 2 Jahren Arbeitslosengeld II und bekomme nun ab März eine 30 Std. Stelle. Wie verhält sich das mit den Wohnnebenkosten. Ich habe die Abrechnung von 2009 noch nicht war ja aber da Hartz IV Empfänger bekomme ich also die Nebenkosten trotzdem erstattet auch wenn ich dann wieder in Arbeit bin?


    Für eine Antwort danke ich jetzt schon.


    bergwelt

  • falsch danielo


    warum gibst du hier so viele falsche Antworten!?,


    es handelt sich nach der bisherigen rechtsprechung um einen änderungs- bzw. überprüfungantrag, d. h. bei einer nachzahlung sind die damligen wohnkosten neu zu berechnen.
    du kannst also mit den nebenkostenabrechnugn die damligen bescheide ändern lassen udn erhältst die nebenmehrkosten

  • wenn er zum zeitpunkt der aufforderung zum nachzahlen der betriebskosten keine Leistungen von der arge bezieht, dann bekommt er auch die nebenkosten nicht erstattet. im falle eines guthabens aus der nebenkostenabrechnung könnte er diese ja dann auch einbehalten. es entscheidet immer das zuflussprinzip. in dem fall halt das abflussprinzip. der zeitpunkt ist entscheidend.