hallo zusammen;-)))
mein lebensgefährte wird wohl zum 1ten märz hin hartz 4 empfänger.
er besitzt eigentum wo seine eltern mitleben in 2 sepraten wohnungen,sie sind seit jahren getrennt,bwz geschieden beide beziehen wohngeld zusätzlich zu ihrer rente..die miete überweisen sie an meinen freund damit ist das haus auch finanziert,wenn er jetzt hartz4 beantragt,natürlich nur für seinen lebensunterhalt weil das haus wird ja bezahlt durch die mieteinahmen,kann es dann trotzdem probleme geben? wie gesagt seine beantragung würde sich nur auf seinen unterhalt beziehen..diesen regelsatz von 325 euro.die angst ist nur das seine eltern etwas gestrichen bekommen oder er das haus verkaufen soll etc.
hoffe ihr könnt mir da weiter helfen
lieben gruß lavinia
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da er die immobilie. oder ein teil davon nicht selbst nutzt, muss er sie als vorhandenen vermögen verwerten, um in den genuss staatlicher leistungen zukommen, wenn es sich nur um den regelsatz handelt.
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das ist doch quatsch danielo, du machst angst, wo sie nicht angebracht ist
das kann man hier gar nicht pauschal beantworten.
die frage ist, wie groß is die immobilie usw.
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Danielo : Ich verstehe den Beitrag so, dass der Leistungsempfänger und die Eltern in der Immobillie wohnen ("er besitzt eigentum wo seine eltern mitleben ").
Auch die lediglich mitgenutzte Immobilie ist vor der Vermögensverwertung geschützt, wenn sie den Angemessenheitskriterien entspricht. Selbst wenn das Haus unangemessen groß wäre, bedeutet das nicht zwingend, dass das komplette Haus verkauft werden muss. Vorangig wäre z.B. die Verwertung abtrennbarer Einheiten oder die Beleihung.
Gruß
Philipp
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Genau so, bei lebenslangem Wohnrecht der Eltern wären zumindest die Wohnungen der Elern sicher geschützt. Wenn er selbst in einer "normalen" Wohnungsgröße wohnt, ist auch diese Wohnung geschützt, auch wenn sie größer ist, man kann ja auch ein Zimmer zur Familienzusamenkunft nutzen, die den Eltern gehört
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