Sohn braucht Führerschein für Ausbildung

  • Hallo ihr Lieben


    Meine Freundin hat ein problem. Ich bin der Meinung das da was nicht stimmen kann vielleicht hat hier jemand eine Antwort.


    Der Sohn meiner Freundin bekommt H4, hat keinen Abschluß, eine eig. Wohnung und zu Februar einen 400€job. Der Chef von diesem Job hat ihm nun die Aussicht auf eine Ausbildung zugesichert allerdings nicht schriftlich...für den Job ist ein Führerschein und ein Auto von nöten da er jeden tag ein anderen Arbeitsplatz aufsuchen muß und auch nachts arbeitet (Schutz-und Wachdienst)
    nun waren meine Freundin mit ihrem Sohn auch schon bei der Arge wegen einem Dahlehen (sie selber bezieht auch h4))und die sagen, ihm steht das nicht zu weil er unter 23 ist aber er könnte doch ein Ausbildung bekommen ohne schulabschluß wie kann das sein?


    was kann man da dann machen ich kann mir das nicht vorstellen das das so richtig ist.


    Lg Tinee83

  • Hallo,


    ein Führerschein ist nun mal keine Ausbildung, sondern eher Privatvergnügen. In Ausnahmefällen zahlt das Arbeitsamt diesen jedoch, wenn es hilft, dass man eine dauerhafte Anstellung findet - für einen 400 Euro-Job ist das jedoch wohl vollkommen überzogen.


    Tatsächlich hat die ARGE Recht: Eine ordentliche Berufsausbildung hilft dem jungen Mann mehr als ein Führerschein. Schließlich soll er mal etwas ordentlich arbeiten können und nicht nur auf 400 Euro-Basis.


    Grüße,
    Joachim


  • Danke für die Antwort Joachim


    es geht ja darum das der führerschein notwendig für die entsprechende Ausbildung ist den 400 euro job macht er ja nur zur überbrückung bis zum anfang der Ausbildung...


    Lg

  • Hallo Tine,


    da habe ich nicht ganz richtig gelesen. Tut mir Leid.


    In dem Fall wäre es sinnvoll, dass der Arbeitgeber mit dem Auszubildenden einen Vertrag schließt, der ausdrücklich als Voraussetzung den Führerschein fordert und sonst halt nicht beginnt. Dann hat man eine Verhandlungsgrundlage gegenüber der Arbeitsagentur.


    Grüße,
    Joachim

  • Tinee83
    Ich gehe mal davon aus, dass der Führerschein eher nicht bezahlt wird. Wenn aber ihr überhaupt eine Aussicht darauf haben wollt, sollte das Ganze schriftlich beantragt werden und natürlich braucht er dann auch die entsprechende schriftliche Bestätigung - Aussage seines Chefs, von dem du aber schreibst, dass der das "allerdings nicht schriftlich" zugesagt hat.

  • Danke für die Antwort Joachim


    es geht ja darum das der führerschein notwendig für die entsprechende Ausbildung ist den 400 euro job macht er ja nur zur überbrückung bis zum anfang der Ausbildung...


    Lg


    Die Arbeitsvermittler haben ein "Vermittlungsbudget". Aus diesem kann gezahlt werden, wenn Leute hilfen brauchen um in Arbeit/ausbildung vermittelt zu werden.


    Sollte deine Sohn eine Schirftliche Zusage von einem AG bekommen, so kann ein Führerschein beantragt werden... Für eine mündliche Zusage gibt es nichts...


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter