Zumutbarkeit eines Jobvorschlages

  • Hallo,
    das Thema ist wohl ein nie endendes. Da sich grundsätzlich ja ständig Ansichten und Auslegungen der ARGE verändern, frage ich mal vorsichtshalber nach, ob sich in 2010 vielleicht mal wieder etwas geändert hat.
    Hier zu meinem Problem:
    Ich bin 57 Jahre alt und seit 16.11.2009 arbeitslos. Mein letzter Job war eine befristete Elternzeitvertretung. Ich habe immer als Buchhalterin bzw. Sachbearbeiterin in der Buchhaltung gearbeitet. Im letzten Job habe ich auf Basis von 30 Wochenstunden ein Nettogehalt von 1078 Euro bekommen. Das Arbeitslostengeld berechnet sich aber aus einem vorherigen Job (die letzte Stelle war unter 2 Jahren Dauer) mit 40 Wochenstunden und beträgt 933 Euro monatlich.
    Jetzt soll ich mich bei einer Telefon-Marketingfirma bewerben (Einladung der ARGE). Ist das zumutbar? Ich bin absolut kein Verkäufertyp sondern qualifizierte Fachkraft. Ich weiss auch, dass ich wieder aufgrund meiner Qualifikation in meinem Beruf vermittelbar bin und stehe auch schon in Kontakt mit einer Zeitarbeitsfirma, die sowohl als Arbeitgeber (unbefristete Verträge) als auch als Arbeitsvermittler tätig ist. Dort sagte man mir, dass im Vermittlungsbereich bis etwa Ende Februar mit der alljährlichen "saure-Gurken-Zeit" zu rechnen ist, danach aber meine Chancen für eine Vermittlung recht gut sind. Ausserdem informiere ich mich natürlich täglich über Arbeitsangebote in den üblichen Medien und schreibe Bewerbungen auf die leider zur Zeit recht spärlich zu findenden Arbeitsangebote in meiner Region.


    1. Habe ich eine reelle Chance, mich gegen das Arbeitsangebot im Telefonmarketing zu wehren allein aufgrund der Tatsache, dass dieser Job absolut nichts mit meinen bisherigen Tätigkeiten zu tun hat und ich mich selbst als hierfür nicht geeignet empfinde?

    2. Greift immer noch die Regelung mit der Zumutbarkeit der Entlohnung? Die Telefonmarketing-Firma bietet nur befristete Verträge über jeweils 3 Monate mit Verlängerungsoption um jeweils weitere 3 Monate an. Da der Stundenlohn ziemlich mies ist, käme ich bei voller Stundenzahl auf rund 800 Euro netto.


    Ich hoffe, dass mir jemand hier im Forum bei den Fragen weiterhelfen kann.


    Meg

  • Hallo Meg,


    Informationen zur Zumutbarkeit von Beschäftigungen findest Du im Ratgeber zum Arbeitslosengeld. Dort werden auch die von Dir gestellten Frage behandelt.


    zu 1.) wohl leider nicht, eine Abweichung von der bisherigen Tätigkeit oder der Ausbildung allein begründet grundsätzlich keine Unzumutbarkeit der Beschäftigunug.


    zu 2.) da gibt es meines Wissens nach keine Änderungen, Näheres findest Du im oben stehenden Artikel.


    Gruß


    Philipp

  • Hier noch etwas in ähnlicher Sache, wobei ich meine das man solche Tätigkeiten grundsätzlich ablehen sollte.


    Was heisst schon ein strukturierter Tagesablauf - bei einem Nachtwächter, heisst das prinzipiell erst einmal Schlafen und eigentlich müsste es dann Nachtablauf heissen, und schon da klemmt sich die Vorschrift dann den eigenen Schwanz in der Tür der gesetzlichen Vorschriften ein. Inzwischen ist es usus das man rund um die Uhr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann, Jobs an 24 h- Tankstellen sind da nur ein Beispiel aber die Vorschrift geht immer von einer Arbeitszeit aus, angegliedert an die des öffentlichen Dienstes, so muss man zumindest nach etlichen Auslegungen der ARGE'n annehmen!


    ...und was ist dann Regelmässig? Fragen wir mal das Bordpersonal und all die anderen Mitarbeiter auf einem Flugplatz oder bei der Bundesbahn??


    Ein "Ein Euro Job" oder "1 Euro Job"ist eine Arbeitsgelegenheit, mit deren Hilfe der Gesetzgeber vor allem Langzeitarbeitslose wieder in den ersten Arbeitsmarkt integrieren will. Sie haben den Zweck, die Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten und sollen den ALG 2 Empfänger an regelmäßige Arbeit und einen strukturierten Tagesablauf gewöhnen.