hallo. ich habe folgendes anliegen.
ich möchte mit meinem freund und meiner tochter zusammen ziehen.
wir haben schon eine wohnung gefunden die gleich bei mir in der nähe ist wo ich den aktuellen kindergartenplatz behalten könnte und keine kaution bezahlen müsste da es dieselbe wohnungsgenossenschaft ist. allerdings ist hier die miete 1,39 euro zu teuer und die wohnung glaube auch zu groß.
(514,50 € ist die obergrenze und die wohnung kostet 515,89 €. größe ist glaube 72 qm die obergrenze und die wohnung hat 77,46 qm)
nun die frage: machen die bei diesem kleinen betrag eine ausnahme wenn man sagen würde das man die differenz selber zahlen würde?
damals bei meiner alten wohnugn war ich auch ca nen euro drüber und da haben mir trotzdem das ok gegeben.
falls die nein sagen habe ich noch ne andere wohnung gefunden die auf jeden fall angemessen wäre vom preis und auch von der größe.
allerdings habe ich dort das problem das ich meine tochter nicht im alten kita lassen kann (zu weit) und in der neuen gegend erst einen platz bekommen würde wenn dieses jahr die großen kinder zur schule wechseln also ca august/september.
kann mir das amt da einen strich durch die rechnung machen? weil ich brauch ja einen kitaplatz um dem arbeitsmarkt zur verfügung zu stehen und das wäre dann ca 4 monate lang nicht der fall. ich würde sozusagen von einer wohnung mit kitaplatz in eine wohnung ohne kitaplatz die aber angemessen ist umziehen. könnten die da was gegen sagen?
danke schonmal für antworten
mit freundlichem gruß carolin