19 Jahre, ohne Lust auf Arbeit...

  • Hallo ihr Lieben.


    Ich hab da ein Problem.
    Meine jüngste Schwester hat sich in den Kopf gesetzt von zuhause auszuziehen. (ich wohne nicht mehr dort, habe eigenen Haushalt)


    Nun es ist so:
    Sie ist 19 Jahre, ohne Job, ohne Ausbildung und hat auch keine Lust etwas zu machen. Nun meint die junge Dame sie will ausziehn.
    (sie muss nicht ausziehn)
    Sie kann ja Alg2 beantragen
    Mich macht das ganze wütend...ich hab mir nun vorgenommen ihr ins Gewissen zu reden brauche dazu aber ein paar Infos.


    Wir wohnen in Baden Würrtemberg.
    Bekommt sie überhaupt Unterstützung? Und wenn wieviel etwa?
    Sie denkt sie bekommt gut 500 Euro und damit kann sie locker leben...
    jaja denk ich mir die hat keine Ahnung was man alles zahlen muss.


    Sie hat sich auch, ihrem "gewünschten Standard"
    eine 3 Zimmer Wohnung angesehn
    Ich hoffe ihr könnt mir ein paar gute Infos und Argumente liefern die ich ihr um die Ohren schlagen kann.


    Viele Grüße, Tantchen

  • nichts wird sie bekommen. da muss sie erstmal 25 jahre alt werden. eine tracht prügel wäre angebracht.


    Moin moin @all


    besser hätte ich es jetzt nicht formulieren können.


    Hmm ich würde sie einfach mal beim Amt auflaufen lassen, dann wird sie mit der Harten Realität bekanntschaft machen.


    Halt uns auf dem Laufenden.
    lg

  • interessantes forum hier:(


    hmmm, bei ähnlich psychisch und physisch gewaltbereitem elternhaus - wie in diesem forum "die ich ihr um die Ohren schlagen kann", "eine tracht prügel wäre angebracht" und "mit der Harten Realität bekanntschaft " verbreitet und gebilligt wird - nicht zuletzt durch dich als eigene schwester - stehen die chancen für einen auszug garnichtmal so schlecht...


    unter folgendem link gibt´s vom user @willyv eine umfassende .pdf-erläuterung zum thema (ganz ´runterscrollen):
    http://www.elo-forum.org/25/2740-darf-u25-eltern-ausziehen.html

    Zitat

    Hier mal im Anhang eine Zusammenstellung zu Auszug bei U 25
    Dateityp: pdf Auszug U25.pdf (137,4 KB, 83x aufgerufen)


    mfg


  • medusa


    ich weiß nicht ob du dir das oben durch gelesen hast, aber dort wurde eindeutig geschrieben das die schwester auch keine lust hat sich um einen Arbeitsplatz/Ausbildungsplatz zukümmern und dann noch soo überzogende vorstellungen hat und solche leute sollen dann vom Staat mit Sozialleistungen beschenkt werden!?


    Ich sage nichts wenn sie geschrieben hätte das sie von ihren Eltern geschlagen oder ähn. worden wäre dann würde ich sofort helfen, aber wer nicht arbeiten will hat auch keine Sozialleistungen zubekommen egal in welcher art.


    Also soll sie das ganze beim Amt vortragen und sich von der "Harten Realität" selbst überzeugen sie muss ja nicht ausziehn.


    Also wird sie auch keinerlei unterstüzung seitens der ARGE bekommen, zurecht..
    lg

  • ...hmmm, wird ja immer besser, nicht nur "anwalt" sondern auch noch "richter" in einer person:confused:

    Zitat

    und solche leute sollen dann vom Staat mit Sozialleistungen beschenkt werden!?

    es geht nicht um "geschenke" sondern um rechtliche ansprüche auf sozialleistungen. darüber urteilen gerichte wenn es hart auf hart kommt und keine ***** .

    Zitat

    aber wer nicht arbeiten will hat auch keine Sozialleistungen zubekommen egal in welcher art

    das hatten wir alles schon vor 70 jahren. NOCH ist unser sozialstaat nicht abgeschafft, aber ich merke schon, dass hier im forum fleissig daran "gewerkelt" wird:o:o:o


    Zitat

    Also soll sie das ganze beim Amt vortragen und sich von der "Harten Realität" selbst überzeugen

    warum sollte sie das tun und ins offene messer laufen. es gibt genügend beratungsstellen, "seriöse"/UNABHÄNGIGE erwerbsloseninis und internetforen. zudem gibt es auch das jugendamt. angesichts des o.g. gebrauchten vokabulars würde es mich nicht wundern, wenn hier häusliche gewalt im spiel ist... aber ihr scheint das hier ja alle besser zu wissen...


    Zitat

    Also wird sie auch keinerlei unterstüzung seitens der ARGE bekommen, zurecht..

    soso...urteilt richter @chris1986


    mfg



  • Hmm also wenn du meinst dann lass ich dich mal in deiner "Schöne neue Welt" weiterleben.
    :rolleyes:

  • Nun kriegt Euch mal wieder ein. Fakt ist, dass sie keinen Anspruch hat - ausser auf die Fürsorge ihrer Mutter. Zuhause. Bemüht sie sich um Arbeit, stellt das ganze doch gar kein Problem dar. Da sie das - siehe Threaderstellerin - aber nicht will, ist das ihr Problem. Punkt. Und Beratungsstellen sorgen auch nicht für finanzielles - glücklicherweise, mehr oder weniger.

  • Um mal ein paar klarheiten zu schaffen.


    Es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen auch mit 19 Jahren einen ALG II Anspruch zu haben... Hierzu sind allerdings einige Dinge zu beachten.


    Sollte deine Schwester einfach ausziehen und dann zur ARGE gehen und LEistungen beantragen, wird die ARGE sich vermutlich weigern, weil die Mutter ja noch Unterhaltsverpflichtet ist, und den Unterhalt auch im Eigenen HAushalt bestreiten kann. Ergo bestand zum Auszug kein Grund dafür und die ARGE wird nicht Zahlen.


    HIer mal der Korrekte Weg:


    Deine Schwester sollte zur ARGE gehen und sagen, dass Sie zuhause ausziehen möchte. Sie sollte allerdings einen "wichtigen" (achtung: unbestimmter Rechtsbegriff) Grund vorbringen können, warum sie den elterlichen Haushalt verlassen möchte. Dies kann z.B. sein, dass die Familienverhältnisse zerrüttet sind. Dies würde dann von einem Sozialarbeiter der ARGE überprüft werden. Sollte diese Feststellen, dass es tatsächlich nicht zumutbar ist, dass deine schwester weiterhin im elterlichen Haushalt bleibt, so wird die ARGE die Leistungen nach dem SGB II aufnehmen...
    (Es blaibt zu beachten: das ein wichtiger Grund vorliegen muss: "meine Mutter geht mir auf den Sack" ist kein wichtiger Grund.)


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter