hallo, bin neue hier und habe da einige fragen.
• Als Hartz IV empfänger, arbeitsmässig nicht mehr vermittelbar, und grundsicherung empfänger ist rentner.
• In welchen eu staaten kann man als hartz IV und grundsicherungs
empfänger leben?
• In welchen dieser staaten besteht eine meldepflicht?
• Ist es auch dann notwendig einen wohnsitz in deutschland zu haben (oder reicht eine kontaktadresse) oder reicht es einen mietvertrag aus dem ausland einzureichen
• Welche grundsätzlichen bedingungen sind notwendig im EU raum ausserhalb deutschland zu leben
• Unter welchen bedingungen ist es möglich auch in Brsailien zu leben.
• Wenn man der halbjährigen meldepflicht über die eigenen vermögensverhältnisse (schriftlich) nachkommt, besteht darüber hinaus eine weiere verpflichtung sich persönlich bei der entsprechenden behörde zu melden.
mit gruss und dank,
Erhy
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als rentner kannst du in jedem Land der welt leben, als hartz4-empfänger nur in deutschland.
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hallo Danielo,
besten dank für deine antwort.
ich bin rentner und erhalte grundsicherung da die eu rente zu klein ist (€ 54,-)
kann ich auch iwenn ich die grundsicherung erhalte, an jedem ort der welt leben?
besten dank,
Erhy -
kaum, denn du kannst z.b. keine kosten für die wohnung geltend machen. nur renten werden ins ausland überwiesen, hartz4 oder grundsicherung nicht.
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