Wohneigentum

  • Hallo,


    Ich bin neu im Forum und habe folgende Frage:
    Mein Schwiegervater bewohnt ein Eigenheim (Bj. 1976). Das Haus steht auf einem Pachtgrundstück der Stadt. Dieses Grundstück konnte er jetzt käuflich erwerbern. Da er Hartz 4 Empfänger ist, haben meine Frau und ich das Geld gegeben. Er ist aber lt. Kaufvertrag der Käufer. Kann er dadurch jetzt Probleme mit seinem Bewilligungsbescheid bekommen? Er hat in den Anträgen sonst immer angegeben das er kein Vermögen besitzt. Wie sollte er sich jetzt verhalten?


    Danke schon im Voraus für Eure Hinweise.

  • das ist ein kardinalfehler gewesen, denn das wird die arge als schenkung auslegen und dementsprechend als einkommen anrechnen. mein tipp ist das ganze sofort rückgängig zumachen.


    per auszug aus dem grungbuch werden die von der arge spätestens im nächsten jahr darauf stoßen.

  • sehe ich genauso
    wird als einkommen gewertet


    jedoch gibt es rechtsprechung, die, wenn das einkommen ausgegeb ist, besagt, dass dann das einkommen nicht angerechnet werden darf


    aber mal unter uns, jetzt erst fragt ihr, ob das schwierigkeiten gibt?!
    warum nicht vorher beim amt oder anwalt auskunft geholt?