Einkommen von Partnern "zusammengewürfelt"

  • Hallo an alle hier....


    Ich hab mal eine Frage, die Ihr erfahreneren vielleicht beantworten könnt:
    ich lebe mit meinem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, wir beide beziehen HartzIV und haben auch beide ein Nebeneinkommen, allerdings in unterschiedlicher Höhe, so das mein Partner einen höheren Anspruch auf HartzIV hat als ich ( er hat 125 € netto, ich 350 € ). Unsre ARGE schmeisst jetzt alles in einen Topf und überweist jedem die Hälfte, statt jedem dem ihm nach Abzug seines Einkommens zustehenden Betrag, so das ich jeden Monat das mir zuviel gezahlte Geld an meinen Partner überweisen muss, da wir eben nicht aus einer Kasse wirtschaften, sondern gemeinschaftlich anfallende Kosten wie Essen, Strom und ähnliches gerecht untereinander aufgeteilt haben, persönliche Kosten, wie Versicherungen, Kleidung, Genussmittel und so allerdings jeder für sich zahlen muss.
    Ist das so Rechtmässig oder müsste die ARGE jedem "sein" Geld überweisen ??
    Ich hatte dort mal deswegen vorgesprochen, bekam aber nur die lapidare und wenig hilfreiche Antwort "Das ist eben so, Sie sind ja ne Bedarfsgemeinschaft"
    eine Begründung oder Erklärung, warum das so sein sollte, habe ich nicht bekommen....
    Für Eure Antworten wäre ich euch dankbar, da wir nicht die einzigen Betroffenen einer solchen Regelung sind....


    Sunny

  • ok, dem kann ich so nicht widersprechen - wir sind schon eine eheähnliche Gemeinschaft - aber woher nehmen die Ämter sich das Recht, einfach jedem die Hälfte zu zahlen ? Bei uns ist das zwar lästig und nervig und mehr nicht - was ist aber bei Paaren, bei denen das nicht so funktioniert und einer das Geld ausgibt, das eigentlich für den anderen gedacht ist - wenn Papa säuft oder alles verzockt zum Beispiel und Mama hat nix zu essen für die Kinder, weil auch da bei getrennten Konten jeder die Hälfte des Geldes bekommt....

  • also nachvollziehen kann ich dies auch nicht,..eine erklärung für zwei überweisungen wäre dieses jahr auf probe, aber dieses scheint ihr ja nicht zu nehmen..da ihr eine bg seit..
    da ihr laut bescheid, als bg zusammen veranlagt werdet, warum laßt ihr nicht einfach ein konto aus der akte nehmen, somit bekommt ihr nur noch eine zahlung und ihr müßt nicht dauernd hin und her überweisen..wäre die einfachste form..

  • Hi,
    entweder bin ich eine Gemeinschaft oder keine. Wenn ich zusammenlebe (nicht WG) dann gibt es keine zwei Kassen oder Konten. Wer das nicht will soll nicht zusammenziehen und seine eigene Bude behalten.
    LG