Schwanger werden ALG I / II

  • Hallo,


    wir hoffen dass uns jemand helfen kann.
    Folgender Sachverhalt: Meine Ehefrau hat noch bis zum 01.07.2010 Anspruch auf ALG I.
    Einen Anspruch auf ALG II wird Sie nicht erhalten da ich (Ehemann, Beamter, privatversichert) zu viel verdiene!
    Wir versuchen seit längerem ein Kind zu bekommen, was leider noch nicht funktioniert hat.
    Nun zu meinen Fragen:


    Alle Fragen bei bestehender Schwangerschaft:
    1. Wie sieht bei einer bestehenden Schwangerschaft der Anspruch auf ALG II aus?
    2. Wie würde es bei fehlendem ALG II - Anspruch mit der Krankenversicherung aussehen?
    3. Ist es richtig dass während der Arbeitslosigkeit auch kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht?
    4. Wie sieht es mit der Krankenversicherung während der Elternzeit aus (Elterngeld)?


    Ich hoffe es kann jemand helfen1


    Grüße


    Henning und Daniela


  • 1. DIe Schwangerschaft ändert nicht an der Bedarfsgemeinschaft. Du und ein Einkommen werden auch bei einer Schwangerschaft angerechnet.


    2. Wenn du als einziger Ehepartner arbeiten gehst, wirst du soch Pflichtversichert (nennt man das bei Privater Versicherung auch so?). Deine Ehefrau wird dann Familienversichert (Das ist zumindest bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung so)


    3. ??? keine Ahnung, ich hab keine Kinder ;)


    4. genau so wie ohne Eltergeld.


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter