Minijob bei Unterhalt?

  • Hallo!


    Nach langem gerichtlichem Ringen erhalte ich Unterhalt von meinem Vater. Ich bin 25 Jahre alt und Studentin.
    Kann ich einen 400EuroJob (Minijob) annehmen, ohne 1. meinen Vater darüber zu informieren und 2. ohne dass mein Verdienst dem Unterhalt angerechnet wird (also ohne dass er weniger bezahlen muss)?


    Ich hoffe, ich jemand kann mir weiterhelfen! Vielen Dank im Vorraus!


    Gruss!

  • also ich muß schon sagen ganz schön frech. aber wenn du über die 640€ kommst kannst du soweit ich weiß 90€ als berufbedingte ausgaben geltendt machen der rest wird angerechnet. aber findest du es nicht selber scheiße von dir schon so eine frage zu stellen. und überhaupt zu versuchen deinen vater zu hintergehen. auch wenn es zur verhandlung kam, dein vater hat es auch nicht gerade leicht.

  • Hallo!


    Also frech finde ich es gar nicht! Ganz im Gegenteil. Wieso denn auch? Mir steht der Unterhalt gesetzlich zu. So ist das nun mal.
    Vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt:
    Ich möchte halt gerne am Wochenende arbeiten, damit ich mir mehr leisten kann, als gerade so zu überleben, so wie es jetzt der Fall ist. Man höre und staune, vlt. möchte ich ja dieses Jahr sogar mal in den Urlaub fahren, das war nämlich schon fünf Jahre nicht mehr drin. Also: frech finde ich das gar nicht, nein.
    Meine Frage ist es: muss ich meinen Vater davon unterrichten? (Ich möchte nicht unbedingt mehr Kontakt als nötig, von daher kläre ich das lieber vorher, mit Hintergehen hat das nichts zu tun. Wenn das nötig ist, mache ich das selbstverständlich!). Und: wird der Lohn, den ich mit dem Minijob verdiene, dem Unterhalt angerechnet? (Was ja wichtig zu wissen wäre). Übrigens: wenn du die ganze Vorgeschichte kennen würdest, wäre es sowieso alles andere als frech, aber das tut ja nun wirklich nichts zur Sache...


    Vielen Dank trotzdem für deine Antwort, vielleicht war die ja so patzig, weil du mich falsch verstanden hast.


    Trotzdem verstehe ich deine Antwort nicht ganz:
    " aber wenn du über die 640€ kommst kannst du soweit ich weiß 90€ als berufbedingte ausgaben geltendt machen der rest wird angerechnet. "


    640€? Davon bin ich unterhaltstechnisch weit entfernt und würde auch nicht dran kommen, wenn ich nebenbei noch arbeite. Heisst das also, erst ab dem Überschreiten von den 640 Abzüge vom Unterhalt entstehen?


    Gruss


  • also wenn du an 640€ nicht rankommst darfst du selbstverständlich ohne abzug einen minijob machen.
    das heißt wenn dein vater und bafög zusammen deinen lebensunterhalt nicht auf 640€ bringen. wenn du 640€ bekommst und jetzt einen minjob machst würde das bedeuten, von den 400 darst du 90€ abziehen bleiben 310€ diese werden durch 2 geteilt. 155€ darf dein vater dann vom unterhalt abziehen. das ergäb dann ein einkommen in etwa so 165€ restunterhalt+320€ bafög+90€ berufbedingte aufwendung+155€ restgehalt

  • Du hast deinen eigenen Vater verklagt?? WOW!
    und dann auch noch das hier:


    Aber sein Geld hast gern!?


    LG
    VaterH


    Ich finde das eigentlich nicht schlimm.
    Wenn sie sagt, dass sie nicht mehr Kontakt will als nötig sind wohl schon mehrere Sachen vorgefallen. Außerdem ist es seine Pflicht Unterhalt zu bezahlen. Also wieso sollte sie nun darauf verzichten nur weil sie sonst keinen Kontakt haben möchte?!

  • Ich finde das eigentlich nicht schlimm.
    Wenn sie sagt, dass sie nicht mehr Kontakt will als nötig sind wohl schon mehrere Sachen vorgefallen. Außerdem ist es seine Pflicht Unterhalt zu bezahlen. Also wieso sollte sie nun darauf verzichten nur weil sie sonst keinen Kontakt haben möchte?!


    Also meine lieben jungen Damen mal eins vorweg, eure Väter haben immernoch das Bestimmungsrecht.