Ab 01.07.2010 Hartz IV

  • Hallo,


    wenn kein Wunder passiert, bin ich ab 01.07. Hartz IV - Empfänger. Nach dem was ich so darüber gelesen habe, bin ich total verwirrt.


    Kurz etwas zu meiner Person: Ich bin über 25 und wohne nun aus finanziellen Gründen bei meinen Eltern.
    Es ist ein kleines Zimmer mit Bad und Küchenbenutzung. Für das Zimmer zahle ich 50 €, versorge mich aber sonst selber.
    Ein Dach über dem Kopf und Essen im Kühlschrank, wären (Gott sei Dank) gesichert, aber weiter können und sollen mich meine Eltern nicht unterstützen. Etwas Selbstrespekt habe ich dann doch noch.


    Bevor ich wußte, daß ich arbeitslos werde, habe ich mir letztes Jahr ein Auto gekauft:
    Kleinwagen - neu - Preis 10.530 €
    Wie hoch der Restwert ist, weiß ich nicht. Mit Sicherheit liegt er aber über 5000,- / 7500,-€ (die 2 Summen tauchten bei meiner Suche immer auf).
    Das Auto ist komplett bezahlt, Versicherung und Steuern konnte ich für dieses Jahr auch noch aufbringen.
    Tja, diese Jahr könnte ich das Auto noch halten.......aber mit Hartz IV???


    Nun zu meinen vielen Fragen:


    Steht mir Hartz IV überhaupt zu?
    Mein Sachbearbeiter vom Amt sagte Nein


    Wenn ich mein Auto verkaufen muß, kann ich mir für 7500 € oder 5000 € (welcher Betrag ist richtig?)
    einen Gebrauchten kauften?
    Ohne Auto ist es schwer, in dieser Gegend Arbeit zu finden. Die Fahrzeiten
    öffentlicher Verkehrsmittel lassen zu wünschen übrig.


    Vollzeitjob, Teilzeitjob, mich nimmt einfach keiner. Um Hartz IV zu umgehen, dachte ich mir, einen 400 € Job zu suchen.
    ...da sagte der Sachbearbeiter, dann bin ich nicht sozialversichert. Ich müsste
    also Hartz IV beantragen.


    400-€-Job + krankenversichert wie soll ich das anstellen?
    Was, wenn AG sich nicht auf 401 € einlässt?
    400 € mit Lohnsteuerkarte (Lk 1) ist das möglich? Lassen sich die AG's
    darauf ein??
    Ich will ja nichts geschenkt haben, aber wenigstens krankenversichert muß ich sein.


    Ich hoffe, es findet sich jemand der mir helfen kann. In meinem Kopf herrscht jedenfalls Chaos!


    Vielen Dank für Eure Antworten.

  • Hallo,
    hat denn das Amt gesagt Du sollst Dein Auto verkaufen. Ich habe etwas im Internet gefunden. Also ein angemessenes Auto darf einen Wert von höchstens 7500 € haben. Dann war aber noch ein Zusatz der lautete wie folgt.
    Wer ALG 2 beantragt und ein Auto im Wert über 7500 € besitzt, muß das Auto auch künftigt nicht zwangsläufig verkaufen. Nur dann, wenn das Gesamtvermögen abzüglich des Betrages von 7500 € für ein angemessenes Fahrzeug den Vermögensfreibetrag übersteigt, gibt es keine Leistungen.
    Gefunden habe ich es bei business-wissen.de
    Also ich würde sagen Dir steht die Regelleistung zu. ( Hartz 4 ) Ich glaube auch ein Teil für die Unterkunft und Heizung.