Hi,
werde diese Woche meinen ersten ALGII Antrag persönlich abgeben, habe einen festen Termin bekommen.
Auf der Einladung steht das die Bearbeitung ca. 2 Std dauern wird.
Bekomme ich, wie bei ALGI sofort vor Ort Bescheid ob der Antrag genehmigt
oder wie kann ich mir das vorstellen?
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was da 2 stunden dauert, kann ich mir net vorstellen..es wird wohl so ablaufen, das ihr gemeinsam den antrag durchgeht, dir gesagt wird was noch fehlt zur vorlage..am ende wirst du vl nur mit einer info *wir bearbeiten den antrag* das zimmer verlassen..
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Ich habe alles komplett, nur die Mietbescheinigung fehlt (aber unverschuldet),
da mein Vermieter mir so gut es geht Steine in den Weg legt, vermutlich
da ich die WG gekündigt habe. Über diese schwierige Lage mit dem Vermieter
ist mein Sachbearbeiter bereits informiert.
Wie lange dauert es bis ich Bescheid bekomme? -
das wird vermutlch so lange dauern, weil dir eine egv (eingliederungsvereinbarung) vorgelegt werden wird. diese "vereinbarung" verpflichtet dich zu sachen, die dein sachbearbeiter sich für dich ausdenkt. du hast zwar pro forma ein mitspracherecht, aber grundsätzlich sind diese egvs per standard fehlerhaft wenn nicht gar rechtswidrig.
in der regel versucht dich der sb dazu zu bringen das papier sofort zu unterschreiben. hier wird sehr oft druck angewandt und mit sanktionen gedroht. das ist rechtswidrig. wenn du alleine dort hingehst, hast du allerdings keinen zeugen, der das bestätigen kann. gehe also auf KEINEN FALL alleine dorthin sondern nimm einen beistand nach §13 abs.4 sgbX mit, sie dürfen ihn dir nicht verwehren.
du hast das recht, die "eingliederungsvereinbarung" eingehend zu prüfen und sie überhaupt zu verstehen (auch mit rechtlichem beistand). dazu sind 2 wochen legitim und angemessen. der sb darf das nicht ablehnen. bedanke dich also für das teil und stecke es unbesehen ein.
dein beistand sollte am besten alles mitprotokollieren, auch details.
falls der sb an deinem antrag rummäkelt, lass ihn mäkeln, notiere alles und bringe dann die fehlenden unterlagen bei. lasse dir den eingang aller schriftstücke auf einer kopie schriftlich bestätigen.
lasse dich auf keine mündlichen absprachen, telefonate oder e-mails ein, immer alles schriftlich, sonst ist es für dich nachteilig.
da das ja alles bei dir schon eine weile dauert, und du vermutlich langsam kein geld mehr hast, beantrage SOFORT einen vorschuss nach §42 SGB I .
eine spezielle bearbeitungsfrist gibt es nicht, man kann aber nach 6 monaten eine untätigkeitsklage machen.
siehe auch: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a840d17101.php
*******
mfg
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