ratlos

  • also. bei mir geht es um folgendes:


    - ich ( 25 ) lebe mit meinem freund zusammen
    - beziehe seit juni 09 alg 2
    - seit okt 09 mutter
    - habe sonst leistungen erhalten.. im vollen umfang.. sprich miete ( untermieter bei meinem freund, also 50 % der gesamtmiete ) und geld für mich, seit oktober auch für meinen sohn
    - mein freund wurde nicht zur BG mitgerechnet da er student ist.. hatte bei antragstellung einfach seine immatrikulationsbescheinigung abgegeben
    - nun heißt es, er müße seine vermögensverhältnisse auch mit angeben.. aber wieso aufeinmal????
    er bezieht weder kindergeld, bafög noch ähnlcihes.. er jobbt ab und zu.. und erhält geld von seiner mutter für das nötigste..
    - also.. ist das rechtens so?

  • Da ihr - egal, ob dein Freud Student ist oder nicht -, gemeinsam eine BG bildet, weil eben ein - dein - Kind mit euch zusammen wohnt, ist alles relevant und muß auch angegeben werden, was deinen Freund betrifft, also sowohl sein Einkommen, wenn auch Bafög, sein Vermögen etc. Das ist nun einmal so. Und es ist "rechtens" (das, wonach du als letztes fragst).