Wohnungswechsel

  • Hallo,


    habe ein kleines Verständnisproblem. Mein Mietvertrag mit dem Studentenwohnheim endet am 31.3. und da ich kein Student mehr bin kann ich hier auch nicht mehr weiter wohnen. Ich habe ALGII beantragt, weil ich noch keinen Job gefunden habe.
    Folgenden, mein Wohnort ist Berlin und hier gelten nur die Mietobergrenzen als Angemessenheitskriterium. Die Größe ist anscheinend egal. Nun stehen mit 378Euro zu. Jedoch finde ich damit nur kleine "Dackelgaragen" mit 33-35qm. Meine jetzige Wohnung im Wohnheim hat 60qm(für 410Euro). Da ich nun halt schon so mein Zeug habe, hätte ich natürlich vorzugsweise eine neue 2-Zimmerwohnung mit 45-55qm. Leider liegen die mit ca 400Euro etwas überm Limit.
    Bei Neuanmietungen sind jedoch angeblich die Mietobergrenzen einzuhalten (->http://www.berlin.de/sen/soziales/sicherung/umsetzung_sgbii/faq.html#anmietung). Allerdings ist der Betrag mit vorangestelltem "sollte" im Schreiben von der ArGe gekennzeichnet.


    Also denke ich an einen Umzug OHNE Genehmigung und würde halt den Restbetrag selber tragen wollen. Geht das? Oder streichen sie mir den Mietkostenzuschuss ganz?


    Liebe Grüße
    Peter

  • Bei einem nicht genehmigten Umzug wird nach der Mietobergrenze gazahlt. Natürlich kannst du den Rest aus eigener Tasche zahlen. Allerdings bekommst du auch keinen Zuschuss bei evtl. Betriegskostennachzahlungen.
    Ganz kann der Mietzuschuss nicht gestichen werden.


    Gruß
    kamausi