Hallo zusammen.
Ich bin alleinstehend,und habe wegen meiner starken Sehbehinderung Hartz 4.Jetzt habe ich eine Wohnung in Aussicht,die zwar etwas größer und teurer ist,aber hier die Wohnung ist zu klein,weil ich dauernd irgendwo vorstoße.Hier die Arge sagt,das sei kein Grund,und bewilligt den Umzug nicht.Was kann passieren,wenn ich jetzt ohne Bewilligung umziehe?:(:Habe wegen der Behinderung auch einen Schw.Beh.Ausweis mit einem GdB von 100 und die Merkz.G.B.H.RF
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Gegen die Ablehnung zum Umzug würde ich erstmal Widerspruch einlegen. Dieser geht dann an die Widerspruchsstelle, die entscheidet. Vielleicht entscheidet die anders.
Unziehen kannst du natürlich, bekommst dann aber nur die Mietobergrenze, die in deiner Stadt gilt, gezahlt. Den Rest müsstenst du aus eigener Tasche bezahlen. Wenn du nicht arbeitest, wird es wohl schwierig werden.Gruß
kamausi -
Du wirst nur eine Wohnung bekommen, die in der Größe (45-50qm), und im Preis (Ortsmietspiegel) angemessen ist. deine Behinderung tut hier leider nichts zur Sache. Du könntest dir deine Wohnung jedoch behindertengerecht einrichten, Zu den Kostenfragen kannst du dann zum Amt gehen. Widerspruch ist aber selbstverständlich empfehlenswert.
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