Hallo,
auf Grund länger anhaltender Krankheit erhielt ich bis August 2009 Krankengeld.
Seit September 2009 erhalte ich - auf Grund der Aussteuerung von der Krankenkasse - ALG I.
Nun wurde mir rückwirkend zum 01.08.2009 eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt.
Die Nachzahlung vom Rententräger erhalte ich demnächst überwiesen.
Nun meine Frage: Muss ich das komplette ALG I an die Arbeitsagentur zurückzahlen, oder nur die Differenz zwischen der Rente und ALG I?
Danke im Voraus für Eure Antworten!