Rückforderung nach Aufhebungsbescheid

  • Hallo!


    In der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann:


    Nach längerem Bezug von ALGII bin ich nun seit einigen Monaten wieder erwerbstätig. Da die Lohnzahlung am Ende jedes Monats erfolgt, habe ich in dem ersten Monat meiner Anstellung von dem von der ARGE noch überwiesenen Monatsbetrag gelebt. Nun wird dieser Betrag zurückgefordert, wohl aufgrund der Tatsache, dass ich schon erwerbstätig war - auch wenn ich de facto erst zum folgenden Monatswechsel Gehalt bekommen habe.

    Da seitens der ARGE Freiburg ja bekannter Maßen viel geschlampert wird, versuche ich herauszufinden, ob diese Rückforderung rechtens ist. Für helfende Hinweise wäre ich sehr dankbar!



    Herzliche Grüße aus Freiburg,
    H.K.


  • Wenn du am 1. eines Monats noch Leistungen bezogen hast um am 30./31. des gleichen Monats so viel Gehalt bekommen hast, dass du keinen Leistungsanspruch mehr hättest, wird die Leistung vom anfang des Monats zurückgefordert. Das ist soweit korrekt.


    Denn Einkommen wird in dem Monat angerechnet, in welchem es Zufließt (zuflussprinzip nach §7 EStG).


    Hättest du das Gehalt erst am 1. des folgemonats bekommen, wäre alles Ok gewesen.


    Gruß


    Diablo

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