Hallo!
In der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann:
Nach längerem Bezug von ALGII bin ich nun seit einigen Monaten wieder erwerbstätig. Da die Lohnzahlung am Ende jedes Monats erfolgt, habe ich in dem ersten Monat meiner Anstellung von dem von der ARGE noch überwiesenen Monatsbetrag gelebt. Nun wird dieser Betrag zurückgefordert, wohl aufgrund der Tatsache, dass ich schon erwerbstätig war - auch wenn ich de facto erst zum folgenden Monatswechsel Gehalt bekommen habe.
Da seitens der ARGE Freiburg ja bekannter Maßen viel geschlampert wird, versuche ich herauszufinden, ob diese Rückforderung rechtens ist. Für helfende Hinweise wäre ich sehr dankbar!
Herzliche Grüße aus Freiburg,
H.K.