100% Sanktion Fragen!

  • Hallo Leute ....
    ich bin durch eigenverschulden in die 100% Sanktion reingerutscht.
    nun wollte ich mich heir mal erkundigen ob ich noch von irgendwelchen Ämtern Geld beziehen kann.
    Mein 1 Euro Job startet auch die Tage , aber vom geld reichts ja vorne und hinten nicht .
    Falls ich keine weiteren Bezüge von den Ämtern bekommen sollte mache ich in den 3 Monaten der 100% Sanktion um die 3000Euro Schulden. Meine Fallmanagerin meint , das ich vom Sozialamt auch nix beziehen kann weil ich ja noch in Hartz4 drinstecke.


    Bitte euch um Hilfe udn ein paar Tips wie ich nun vorgehen soll.
    (suche derzeit auch wieder verschärft neue jobs)

  • Das einzige was dir wirklich herlfen würde, ist ein Job, bei dem du so viel verdinest, dass du keine Leistungen mehr benötigen würdest.


    Und schließlich hast du selber gesagt, dass du durch eingenes Verschulden in die sanktion gerutscht bist... Das soll schon eine Strafe sein und nicht ein Grund andere Leistungen zu beantragen.


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • naja klar haste recht , nen richtiger job wäre sicherlich das beste ....bin aber nun halt erstmal in der sanktion udn muss schauen das ich über die runden kommen , sonst wähst der schuldenberg.
    wollte deshlab halt gerne wissen ob ich wenigstens die mietekosten o.ä. noch beanspruchen kann.
    danke aber für wenigstens eine antwort :)


    bis später

  • Hallo


    Auf andere Sozialleistungen hast du während der Dauer der Sanktion keinen Anspruch (z. B. Wohngeld). Die Sanktion soll ja eine Strafe sein bzw. als Animation dienen die Lage zu ändern.


    Du hast die Möglichkeit für die Dauer der Sanktion Lebensmittelgutscheine bei deinem SB zu beantragen. Davon kannst du dann zumindest einkaufen gehen.


    Wenn du bisher Miete gezahlt bekommen hast und "nur" 100% Sanktion bekommen hast, dann erhältst du die Miete weiterhin.
    Die Sanktionen bewirken zuerst eine Kürzung der Regelleistung.
    Solltest du wiederholt etwas tun was eine Sanktion nach sich zieht hat dass allerdings dann auch Auswirkungen auf deine Miete.

  • 100 % Sanktionen sind nicht mehr zulässig, jedem Bedürftigen müssen Leistungen zum Leben gewährt werden, man muss Dir gegebenenfalls auch Essensgutscheine ect. aushändigen!


    Wehren Leute ! Ihr müsst es langsam mal lernen! Und grundsätzlich gegen solche Entscheidungen Widerspruch oder Klage beim Sozialgericht einreichen - Eilverfahren!


    @ Diablo - Du arbeitest Doch auf der ARGE, warum kommen dann solche Antworten ? Hier wird um Hilfe ersucht und scheinbar wurden die Grundsätzlichen Rechte auch bei einer entsprechend berechtigten Sanktion nicht dem Betroffenen gegenüber vermittelt!


    Ehrlich Ihr legt auf den Ämtern immer eine solche Obrigkeitshörigkeit an den Tag, das ist zum Kotzen ! Inzwischen sind ja auch einige Mitarbeiter der Bundesagentur genötigt Leistungen zu beziehen, das ist auch gut so, denn so erhaltet Ihr aus den Amtsstuben auch mal etwas mehr Einblick in die Realität - bei Euren sichern Einkommen kann man immer so dusselige Antworten geben wie ich sie von dort vernehme.


    Bürokraten machen keine Fehler, sie erkennen sie nur und haben als einzige Lebensweisheit diese Fehler dann den Betroffenen vorzuwerfen. Ich wünschte mir mehr von Euch würden auch mal in diese Situationen geraten die hier so viele treffen!


    Wo liegt das Problem, jemanden zu erklären das er trotz der Sanktion nicht gänzlich ohne Rechte da steht ??? Seit ihr Vögel dem Dienstherrn so sehr verpflichtet das man nicht mal mehr soviel Menschlichkeit für seine Mitmenschen an den Tag legen kann?


    Da oben in der Regierung sitzen doch keine Diktatoren, obwohl es einem manchmal so vorkommt, und daher sollte es doch grade den Leuten die jeden Tag mit dem Klientel der Leistungsbezieher zu tun haben ein Bedürfniss sein auch mal im Interesse der Betroffenen etwas zum Positiven zu verändern, aber hier lese ich von Euch nur Hohn und Häme!


    Glückwunsch das Ihr Sicherheitsdenker mit Eurer Berufswahl immer noch in Arbeit steht, manchmal denke ich das es gegenüber den Betroffenen der pure Neid der Dienstjahre ist wenn man sie jetzt ficken kann oder mit blöden Kommentaren noch ein drauf setzen muss!


    In der Hoffnung das Dich und deine Kollegen die hier im Forum rumgeistern, das mal zum Nachdenken anregt!




    Ps....und wenn Du schon so kluge Ratschläge zur Arbeit geben musst, dann begreift mal langsam das ein Job nicht dem Anspruch einer Arbeit im Sinne des Sozialgesetzes gerecht wird.


    Und zu einer Tätigkeit, die nicht dazu führt das man dauerhaft aus dem Leistungsbezug heraustritt, und darüber hinaus auch dem Status der Sozialversicherungspflicht unterliegt ist niemand gezwungen - auch wenn Roland Koch und andere Vollidioten das gerne so hätten, denn Aufgabe der ARGE'n ist es nicht die von den Gewerkschaften erkämpften Arbeitnehmerrechte mitteles SGB II zu unterwandern, genau so ist das mit den Zeitarbeitsunternehmen!