umzug mit baby geht das

  • ich habe vorher mit meinem partner in einer 2 zimmer wohung gewoht die 44,50 qum gross ist und 343 euro an miete kostet.ich wurde schwangeru nd hab mich vom partner getrennt.würde aber gerne in eine 2 1/2 zimmer wohung ziehn.


    für zwei personen kommen 444 euro in frage ist das eigentlich warm oder kalt?
    und hat die arge probleme damit wenn eine wohnung 5 -10 euro mehr kostet?

  • also erstmal 444€ gilt als bruttomiete, also warmmiete!
    und einen baby bzw säugling gilt nicht als person, also musst du nach einer whg für eine person suchen!!!


    ich hab der zeit quasi das gleiche und meine whg is eine 1,5 raumwhg. mit 360€ hat 44m² und ist viel zu klein, bekomme nirgends ein babybett oder so unter und mir steht KEINE größere whg zu!!!
    das jobcenter meinte, ich soll froh sein das meine whg sooo "groß" ist, da einer person alleine nur 30m² zustehen!!!


    hm... also meine jetztige whg war damals nur 3€ teurer, also 363€ und das jobcenter wollte sie mir nicht genehmigen, zum glück hat der vermieter die 3€ nachgelassen, so das ich sie bekommen habe!
    also kann ich mir nicht vorstellen, dass sie ein ok geben, wenn die whg 5-10€ teurer ist!


    wie gesagt, solange dein kind noch kein jahr alt ist, gilt es als säugling und nicht als person!
    da musst du wohl genauso wie ich, ein jahr lang mit einer kleinen whg durch :(

  • Hallo,


    auf die Größe der Wohnung kommt es nur am Rande an, im Wesentlichen sind die Kosten ausschlaggebend (nach der sogenannten Produkttheorie).


    Wenn die Wohnung ein klein wenig mehr kostet und du sie trotzdem haben willst, kannst Du anbieten, den Differenzbetrag aus der Regelleistung zu bestreiten - wenn du dies möchtest.


    Gruß


    Philipp

  • das mit den 30 qm ist quatsch


    und auch säuglinge zählen bei der flächenanzahl als person
    (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER; LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B; LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 28.10.2008, L 8 B 299/08; LSG Berlin-Brandenburg 24.8.2007, L 28 B 1389/07 AS ER)


    ich würd auf größere wohnung klagen

  • quatsch sind die 30 qm vom jobcenter


    einer einzelperson stehen je nach bundesland usw. 45 bis 50 qm.


    das baby ist als person anzuerkennen so dass von 60 qm wohnfläche als soziokulturelles existenzminimumm auszugehen ist
    der umzug muss also genehmigt werden

  • quatsch sind die 30 qm vom jobcenter


    einer einzelperson stehen je nach bundesland usw. 45 bis 50 qm.


    das baby ist als person anzuerkennen so dass von 60 qm wohnfläche als soziokulturelles existenzminimumm auszugehen ist
    der umzug muss also genehmigt werden


    Wissen Sie vllt auch Paragraphen dazu und ab welches Alter des Babys darf man eine größere Whg suchen, vllt schon vor der Geburt????

  • also war beim amt gewesen und die haben gesagt ich darf nur in einer zwei zimmer wohung wohnen.und in der wo ich jetzt lebe,egal wie alt das kind ist.


    als ich meinte die richtlinien für zwei leite sind aber 60qm da meinte die frau beim amt ,ich hab pecj hätte vroher richtig schaun müssen