Hallo liebe Leute,
soeben haben meine Lebensgefährtin und ich, wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft und beziehen leider seit Anfang 07/2009 Leistungen.
Vor ein paar Wochen wollte die ARGE nun die Betriebskostenabrechnung für 2008 bekommen. Diese wies ein Guthaben von 350,70€ auf. Jedoch hat die Mutter meiner Freundin während unser gesamten Studienzeit bis zum August 2009 die kompletten Mietzahlungen erledigt. Folglich wurde das Guthaben natürlich auch auf ihr Konto überwiesen, wie dies auch der Abrechnung zu entnehmen ist.
Nun erhalte ich wie gesagt Post, dass das Betriebskostenguthaben, was meine Lebensgefährtin erwirtschaftet hat, würde die Kosten für die Unterkunft für August und September 2009 mindern.
Nun die Preisfrage: Ist das ganze rechtmäßig? Schliesslich haben wir das Geld nie gesehen und das Guthaben steht uns doch gar nicht zu. Weiterhin ist es für mich doch äußerst fraglich, ob der Zeitraum angerechnet werden darf. Und ist es relevant, ob das Guthaben vor dem Tag der Antragstellung (02.07.2009) auf dem Konto eingegangen ist (auf dem der Mutter)?
Ich danke vielmals und würde mich über Hilfe beim Widerspruch freuen!