Moin!
Meine Frage bezieht sich auf die Stromkosten in der Jahresabrechnung.
Es ist mir klar, dass ich die Rückzahlung der Heizkosten an die Arbeitsagentur weitergeben muss.
(Wie eigentlich? Muss ich da hinrennen und denen das auf den Tisch legen?
Muss ich hier schreien und sagen, dass ich was zurückbekommen habe oder warten, bis sie selbst was sagen?)
Wie sieht es allerdings mit den Stromkosten aus?
Da ich sie aus meinen Regelleistungen bestreiten muss frage ich mich ob ich diese behalten darf?
Gruß!
Schnusi