Hallo!
Sind wir verpflichtet Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen, wenn wir hierdurch 160 € weniger erhalten würden, als uns überhaupt zusteht.
Wenn wir nur ALG zwei erhalten bekämen wir durch den Zuschlag zum Arbeitslosengeld 160 € mehr.
Ich versteh die Welt nicht mehr, wird man vom Staat gezwungen, betteln zu gehen, oder was???
Muss das Jobcenter den Zuschlag zum Arbeitslosengeld im Bescheid angeben?
LG Ina