Hallo allerseits,
ich habe da mal eine Frage bezüglich Trennung (Auszug eines Ehepartners) und dem damit verbundenen Wechsel der Steuerklassen.
Meine Frau und ich hatten bisher die Steuerklassen III und V (Ich III, sie V, da kein Einkommen). Mit meinem Auszug Dez. 2009 teilte mir das Einwohnermeldeamt mit, dass ich meine Steuerkarte 2010 vorlegen solle, da ein Wechsel der Steuerklasse (SK) angezeigt wäre. Das gleiche bei meiner Frau. Meine Frau hat den Wechsel schon vollzogen (Von SK V in SK II).
Nun bin ich mir unsicher, ob ein Wechsel ein Muss ist.
Ich habe von verschiedenen Seiten gehört, dass ein sogenannter Versöhnungsversuch die Ehe zu retten dazu führt, dass für das Jahr, in der der Versuch stattgefunden hat das gesamte Kalenderjahr wieder die SK III/V geltend gemacht werden kann.
Stimmt dies?
Wenn ja, wie lange müsste solch ein Versuch dauern? 1 Woche? 1 Monat?
Nur mal angenommen, die Partner starten im darauf folgenden Jahr einen erneuten Versuch die Ehe mit Einzug des Partners zu retten: Gilt diese Regelung dann wieder?
Vielen Dank für Antworten!
Lg, hokip