hhhhhhhhfvfhhhhhhhhhhhhhhhhh
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schön wie einem hier geholfen wird.....
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Damit wir hier nicht als Schreibfaul tiuliert werden.
Wenn du mit deinem Freund zusammen wohnst, dann bildet Ihr ein Bedarfsgemeinschaft (BG) in dieser BG werden selbstverständlich alle EInkommen (abzüglich der Freibetragsbereinigung) angerechnet.
Diablo
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1500 € netto ? Da werden Sie geholfen ! ---------- er hat selber genug ausgaben und wie kann man sich das recht nehmen über das einkommen eines anderen zu bestimmen? ich glaube nicht das es seine aufgabe ist mich durch zu bringen....
zumal ich jetzt,in meiner schulischen ausbildung,kein geld vom staat beziehe,sondern mein geld selber mit einem nebenjob nach der schule verdiene...traurig das einem noch nicht mal geholfen wird wenn man was gelenrt hat ;o) -
natürlich gibt es die...aber wenn die guten leute da noch nicht mal in der lage sind einer auszubildenden einen termin für nachmittags zu geben dann frag ich mich an wen ich mich noch wenden soll.ich habe zwei termine am morgen bekommen,weil die es einfach nicht auf die kette bekommen....schon traurig...aber naja...
trotzdem danke ;o)
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Hallo Trulla03,
die Antwort auf die Frage, ob sein Einkommen zur Deckung Deines ALG II Bedarfs herangezogen wird rergibt sich daraus, ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet oder nicht. Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet wird das Einkommen Deines Freundes herangezogen, ansonsten nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen (beispielsweise wenn ihr länger als ein Jahr zusammenlebt) wird von der ARGE vermutet, dass ihr eine solche Bedarfsgemeinschaft bildet. Näheres dazu findest du in dem verlinkten Artikel. Die Frage, ob Dein Freund - sofern man zu dem Schluss kommt, dass eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt - tatsächlich für Dich aufkommt oder nicht ist (leider) nicht erheblich.
Gruß
Philipp
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vielen lieben dank @ Philipp.
werde mich direkt mal schlau machen und mir die seite ansehen.gruß
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