Unterhalt für volljähriges Kind als ALG Bezieher

  • Hallo,


    ich bin 18 Jahre alt, wohne bei meiner Mutter und gehe noch zur Schule. Mein Vater zahlt mir jeden Monat Unterhalt. Meine Eltern sind geschieden. Jetzt hat er sich arbeitssuchend gemeldet und sagt, er könne mir nicht weiterzahlen. Bin ich nun wirklich auf mich alleine gestellt oder gibt es Möglichkeiten für mich oder meinen Vater über das Arbeitsamt oder ähnliches zusätzliche Leistungen zu beziehen? Ich bekomme sonst finanzielle Schweierigkeiten, das Gehalt meiner Mutter reicht nicht, um Wohnung und monatliche Kosten zu bezahlen.


    Vielen Dank schonmal.


    Jupitermond

  • Deine Mutter stellt einen Antrag auf Zahlung "aufstockendes" H IV. Bei Antragsformularabholung kann sie ganz kurz ihre Situation schildern, damit sie neben dem Antragsformular auch die dazu erforderlichen Anlagenformulare erhält. Diese füllt ihr aus und erhaltet dann dieses aufstockendes H IV; o d e r aber ihr beantragt einfach Wohngeld und erhaltet einen erheblichen Mietanteil überwiesen, der übernommen wird. Wichtig bei allem ist dieses Zauberwort: "Antragstellung". Erst ab Antragsstellungs"datum" werden euch Leistungen bewilligt. Alles, was dem Grunde nach noch fehlt zur Bewilligung, reicht ihr nach oder fordern "die" an.

  • Deine Mutter stellt einen Antrag auf Zahlung "aufstockendes" H IV. Bei Antragsformularabholung kann sie ganz kurz ihre Situation schildern, damit sie neben dem Antragsformular auch die dazu erforderlichen Anlagenformulare erhält. Diese füllt ihr aus und erhaltet dann dieses aufstockendes H IV; o d e r aber ihr beantragt einfach Wohngeld und erhaltet einen erheblichen Mietanteil überwiesen, der übernommen wird. Wichtig bei allem ist dieses Zauberwort: "Antragstellung". Erst ab Antragsstellungs"datum" werden euch Leistungen bewilligt. Alles, was dem Grunde nach noch fehlt zur Bewilligung, reicht ihr nach oder fordern "die" an.

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  • Sie kann einfach, wie du das nennst, aufstockendes H IV beantragen, o d e r aber Wohngeld, das meist, wenn jemand ein 100%Arbeitsstelle hat, ausreicht und H IV nicht erforderlich macht. Beides parallel zueinander ist nicht möglich. Wenn du "Wohngeldrechner" eingibst, kannst du unter Angabe eurer persönlichen Daten bzw. des Einkommens deiner Mutter und so weiter errechnen, ob Wohngeld für euch in Frage käme. Das ist allemale einfacher. Wohngeld beantragt man beim Wohngeldamt; wo das für euch zuständige Wohngeldamt sich befindet, kann dir sicher eure Gemeinde (Gemeindeamt) mitteilen.